Soziales
Telefon
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag:
8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag (zusätzlich):
14.00 – 18.00 Uhr
Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.
Angaben zur Barrierefreiheit
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgeeignet
Zuständigkeiten
- Altenhilfe gewähren
- Ausbildungsförderung Rückforderung für Schüler
- Ausbildungsförderung beraten
- Ausbildungsförderung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte beantragen
- Ausbildungsförderung: Änderungen bekanntgeben
- Berufliche Aufstiegsfortbildungsförderung beantragen
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen
- Landesblindengeld

