Sachgebiet Tierschutz
Telefon
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag:
8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag (zusätzlich):
14.00 – 18.00 Uhr
Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.
Angaben zur Barrierefreiheit
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgeeignet
Zuständigkeiten
- Anerkennung als Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlagschmiedin beantragen
- Ausstellung des Befähigungsnachweises für Tiertransporte beantragen
- Erlaubnis gemäß § 11 Tierschutzgesetz
- Erlaubnis zum Kürzen der Schnabelspitzen von Legehennen und Nutzgeflügel Erteilung
- Erlaubnis zur Bereitstellung / Abgabe von bestimmten gefährlichen Stoffen und Gemischen nach ChemVerbotsV beantragen
- Export von landwirtschaftlichen Nutztieren (außer Pferde) in der EU
- Freilaufende und ausgesetzte Haustiere melden
- Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung bescheinigen
- Tierausfuhr gewerblich amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung

