Elternbeitrag festsetzen
Leistungsbeschreibung
Träger von Tageseinrichtungen, die Teil des Bedarfsplans sind, erheben Elternbeiträge zur anteiligen Deckung der Personalkosten für die Förderung von Schulkindern und Kindern, die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Für das Mittagessen und die Verpflegung wird für alle Kinder ein gesonderter Betrag erhoben.
Die Elternbeiträge werden vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also dem zuständigen Jugendamt, festgesetzt.
Spezielle Hinweise für - Kreis VulkaneifelDie Elternbeiträge des Landkreises Vulkaneifel richten sich nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, dem Zeitraum der Inanspruchnahme der Einrichtung sowie dem Einkommen der Eltern.
Zum Einkommen zählen beispielsweise auch staatliche Transferleistungen wie Elterngeld, Wohngeld, Kindergeld oder BAföG.
Die Berechnung des Einkommens und damit der Elternbeiträge wird von der Kreisverwaltung Vulkaneifel für die Träger der Kindertagesstätten vorgenommen.
Die Berechnung bei Nichtselbstständigen stellt sich wie folgt dar:
Nettoeinkommen (aller im Haushalt lebenden Personen)
+ Steuererstattung (letzter Steuerbescheid)
+ Kindergeld
./. 5,20 Euro / Monat Werbungskostenpauschale (ohne Nachweise)
./. 5,20 Euro / km / Monat für Fahrten zur Arbeit
./. pauschal 3% des Nettoeinkommens für notwendige Versicherungsbeiträge (ohne Nachweise)
./. bis zu 4 % des Nettoeinkommens für Riester/Rürup-Beiträge (gem. Nachweis)
./. Steuernachzahlungen (letzter Steuerbescheid)
./. Unterhaltsverpflichtungen
Für die Einkommensberechnung bei Selbstständigkeit bitten wir den zuständigen Mitarbeiter direkt zu kontaktieren.
Der `Antrag Elternbeitrag` muss innerhalb eines Monats, nachdem das Kind in eine Einrichtung aufgenommen wurde, bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel vorliegen. Andernfalls wird die Einrichtung den Höchstbeitrag von derzeit 560 Euro bei Ganztagsbetreuung (Betreuung über Mittag) und 420 Euro bei Teilzeitbetreuung (Betreuung vor- und nachmittags) anfordern.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Dies teilt Ihnen das zuständige Jugendamt auf Anfrage mit.
Welche Fristen muss ich beachten?
Dies müssen Sie beim zuständigen Jugendamt erfragen.
Bearbeitungsdauer
Dies müssen Sie beim zuständigen Jugendamt erfragen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Wenden Sie sich hierfür an das zuständige Jugendamt.
Spezielle Hinweise für - Kreis VulkaneifelUnterstützende Institutionen
Zuständiges Jugendamt des Kreises oder der Stadt.
Bemerkungen
Es besteht die Möglichkeit, dass die Kostenbeiträge ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen werden

