Vorbeugender Brandschutz

  • Leistungsbeschreibung

    • Die Gefahrenverhütungsschau gemäß § 32 LBKG umfasst die Prüfung bestehender baulicher Anlagen hinsichtlich der erforderlichen brandschutztechnischen Maßnahmen. Ziel ist es, bauliche, technische, betriebliche oder sonstige Mängel zu identifizieren und bestehende Gefahren, insbesondere die Gefährdung von Menschen sowie Brand- und Explosionsgefahren, zu minimieren. Der Gefahrenverhütungsschau unterliegen insbesondere bauliche Anlagen, in denen im Brandfall eine größere Anzahl von Menschen gefährdet ist. Dazu zählen Krankenhäuser, Einrichtungen nach dem LWTG (wie Heime), Schulen, Kindertagesstätten, Beherbergungsbetriebe sowie Hochhäuser.
    • Zusätzlich erfolgt eine Mitwirkung bei der regelmäßigen Überprüfung von Versammlungsstätten, Verkaufsstätten und Großgaragen durch die Bauaufsicht. Diese Überprüfung ist der Gefahrenverhütungsschau gleichzusetzen, wobei die Bauaufsicht hierbei federführend ist.
    • Ein weiterer Aufgabenbereich ist die Prüfung der Notwendigkeit, die Feststellung des Umfangs und die Anordnung von Sicherheitswachen bei Veranstaltungen gemäß § 33 LBKG. Darüber hinaus erfolgt die Mitwirkung in Arbeitsgruppen des vorbeugenden Brandschutzes des Landes Rheinland-Pfalz sowie die Durchführung von Aufklärungsarbeit im vorbeugenden Brandschutz, einschließlich Unterweisungen.
    • Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens, Bauleitplanverfahrens und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens werden fachliche Stellungnahmen erstellt. Dazu gehören brandschutztechnische Stellungnahmen zu Bauanträgen, insbesondere bei baulichen Anlagen und Räumen besonderer Art oder Nutzung gemäß § 50 LBauO. 
    • Darüber hinaus erfolgen brandschutztechnische Stellungnahmen im Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie bei ähnlichen spezialgesetzlichen Vorschriften und Bauleitplänen gemäß § 4 BauGB. Eine Mitwirkung bei Besichtigungen besonderer Objekte durch Fachbehörden wie die Regionalstelle Gewerbeaufsicht, Wasserbehörde oder Abfallbehörde ist ebenfalls Teil des Aufgabenspektrums.
    • Die Beratung von Gemeinden hinsichtlich der Löschwasserversorgung sowie die brandschutztechnische Beratung von Bauaufsichtsbehörden, Planern und Bauherren erfolgen in Besprechungen, telefonisch, per E-Mail und in Antragskonferenzen. Bei Ortsterminen wird ebenfalls eine Beratung angeboten.
    • Im Bereich der technischen Umsetzung umfasst das Aufgabenfeld die Inbetriebnahme von Brandmeldeanlagen und Feuerwehrschlüsseldepots, die Prüfung von Bestuhlungsplänen für Versammlungsstätten sowie die Beratung und Prüfung bei der Erstellung von Feuerwehrplänen, Brandschutzordnungen und betrieblichen Gefahrenabwehrplänen. Zudem wird an Räumungsübungen teilgenommen, insbesondere in Schulen.


  • Kurztext

    Die Gefahrenverhütungsschau gemäß § 32 LBKG beinhaltet die Prüfung baulicher Anlagen auf notwendige brandschutztechnische Maßnahmen zur Minimierung von Gefahren. Insbesondere werden Gebäude überprüft, in denen viele Menschen gefährdet sein könnten, wie Krankenhäuser, Schulen oder Hochhäuser.

    Zudem wird regelmäßig mit der Bauaufsicht bei der Überprüfung von Versammlungsstätten und Großgaragen zusammengearbeitet. Weitere Aufgaben sind die Anordnung von Sicherheitswachen bei Veranstaltungen und die Teilnahme an Arbeitsgruppen des vorbeugenden Brandschutzes.

    Im Genehmigungsprozess werden brandschutztechnische Stellungnahmen erstellt, unter anderem für Bauanträge und Bauleitpläne. Auch erfolgt die Beratung von Gemeinden zur Löschwasserversorgung sowie von Bauherren und Planern.

    Praktische Aufgaben umfassen die Inbetriebnahme von Brandmeldeanlagen, die Prüfung von Feuerwehrplänen sowie die Teilnahme an Räumungsübungen. Schließlich erfolgt die Mitwirkung bei der Beschaffung feuerwehrtechnischer Geräte und in Verwaltungsstäben.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende