Agrarföderung
Leistungsbeschreibung
Der Bereich Agrarförderung befasst sich mit der Umsetzung von Maßnahmen der ersten und zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP 2023-2027). Die GAP setzt sich aus drei wesentlichen Elementen zusammen,
- der Konditionalität,
- der ersten Säule mit den Direktzahlungen sowie
- der zweiten Säule mit der Entwicklung des ländlichen Raums.
Umbruch von Dauergrünland
Seit 2015 gibt es u.a. für Antragsteller auf Agrarförderung ein Umbruchverbot für Dauergrünland. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Genehmigung möglich. Der Antrag auf Umbruch ist i.d.R. bei der Unteren Landwirtschaftsbehörde zu stellen. Im Genehmigungsverfahren sind die Belange des Wasserrechts und des Naturschutzes zu berücksichtigen, wobei umweltsensibles Dauergrünland (in FFH Gebieten) einem besonderen Schutz unterliegt. Für letzteres gilt grundsätzlich ein Umwandlungs- und Pflugverbot.
Unter „Pflügen“ ist hierbei jede Bodenbearbeitung zu verstehen, die zu einer Zerstörung der Grasnarbe führt. D.h. neben Pflügen zählt hier auch der Einsatz eines Grubbers, einer Fräse etc. dazu. Walzen, Schleppen, Striegeln oder vergleichbare Maßnahmen sind erlaubt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsfrist für den Agrarantrag ist der 15. Mai eines jeden Kalenderjahres. Erfolgt die erste Abgabe in der Zeit zwischen dem 16.05. und 31.05. verringert sich der Auszahlungsbetrag um 1% je Kalendertag, nach dem 31. Mai erfolgt eine Vollablehnung.
Achtung: Die Antragsfrist für die Tierprämien endet am 15. Mai!
Bis zum 31. Mai eines jeden Jahres sind Nachmeldungen von Flächen möglich. Des Weiteren müssen bis zu diesem Termin die antragsrelevanten Nachweise eingereicht werden. Sollte ein Upload nötig sein, werden Sie nach Antragsabgabe hierzu aufgefordert.
Mögliche Nachweise sind:
- Aktiver Landwirt
- Verfügungsberechtigung neuer Flächen
- Kalbungsnachweis Mutterkühe
- Saatgutbeleg ÖR 1b
- Zertifizierung Agri-PV-Anlage
Bis zum 30. September eines jeden Jahres haben Sie die Möglichkeit zur Bearbeitung der Antragsdaten. Darunter fallen unter anderem die Bearbeitung der Überlappungen und der Verwaltungskontrolle. Die Ergebnisse des Flächenmonitorings werden ebenfalls in LEA sichtbar sein.
Anträge / Formulare

