EU-Heimtierausweis Ausstellung
Leistungsbeschreibung
Für Hunde, Katzen und Frettchen im privaten Reiseverkehr innerhalb der EU ist grundsätzlich lediglich ein vom Haustierarzt bzw. –ärztin ausgestellter EU-Heimtierpass (auch: „Pet Passport“) mit den Nachweisen einer Kennzeichnung des Tieres mittels Mikrochip (in seltenen Ausnahmen Tätowierung) und einer gültigen Tollwutimpfung erforderlic
Für Reisen in die Mitgliedstaaten Irland, Malta, Finnland und dem Vereinigten Königreich gelten verschärfte Anforderungen über antiparasitäre Behandlungen, insbesondere Echinokokkenbehandlung (Bandwürmer).
Weitere Informationen finden Sie auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
Spezielle Hinweise für - Kreis VulkaneifelWas muss ich bei Reisen ins Ausland mit einem Heimtier beachten?
Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union muss der EU-einheitliche Heimtierausweis mitgeführt werden. Weiterhin muss eine gültige Tollwutimpfung erkennbar sein. Gegen Tollwut können Welpen frühestens ab einem Alter von 3 Monaten geimpft werden. Diese erste Impfung muss mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt durchgeführt werden. Der Gültigkeitszeitraum, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt, darf nicht überschritten sein. Die Gültigkeitsdauer des verwendeten Impfstoffes muss vom Impftierarzt im EU-Heimtierausweis im Abschnitt IV eingetragen werden.
Das Tier muss eindeutig identifizierbar sein.Wo bekomme ich einen Heimtierausweis her?
Dieser wird von einem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt.Wie ist mein Heimtier identifizierbar?
Heimtiere müssen zur eindeutigen Identifikation elektronisch durch einen Chip gekennzeichnet sein (ISO-Norm 1178 oder 11785). Die Chip-Nummer muss im Pass eingetragen sein.
Was geschieht, wenn die Einreisebedingungen nicht erfüllt sind?
Die EU- Richtlinien sehen vor, dass Tiere, die die Einreisebedingungen nicht erfüllen,
- in das Herkunftsland zurückzusenden
- unter amtlicher Kontrolle zu isolieren (Quarantäne)
- als letztes Mittel, sofern eine Rücksendung oder Isolierung durch Quarantäne nicht möglich ist, zu töten
sind.
Was muss ich beachten, bei Reisen in Länder außerhalb der EU?
Die EU hat eine Liste von Drittländern erstellt, bei denen der Tollwutstatus dem der EU-Mitglieder entspricht. Für diese Länder gelten gleiche Regeln wie für innergemeinschaftliche Reisen (z. B. Schweiz, Norwegen).
Einige EU- oder Drittländer haben noch nationale Bestimmungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Heimtier einreisen darf. Entsprechende Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Mitarbeitern der Kreisverwaltung.
Verfahrensablauf
Bitte wenden Sie sich an einen niedergelassenen praktizierenden Tierarzt oder Tierärztin, der oder die ermächtigt ist, Heimtierausweise auszustellen.
In einem Termin beim Tierarzt oder der Tierärztin können – sofern noch nicht vorhanden – zunächst eine Kennzeichnung des Tieres mittels Mikrochip und dann eine Tollwutimpfung durchgeführt werden. Danach kann der Heimtierausweis mit den entsprechenden Eintragungen ausgestellt werden.Voraussetzungen
Das Heimtier muss eine Kennzeichnung und einen wirksamen Impfschutz gegen Tollwut besitzen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Je nach Einzelfall werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an einen niedergelassenen Tierarzt bzw. eine Tierärztin.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an einen praktizierenden Tierarzt bzw. eine Tierärztin, der der die Heimtierausweise ausstellt.
Bearbeitungsdauer
Je nach Einzelfall unterschiedlich. Oft kann – ggf. nach Kennzeichnung des Tieres mittels Mikrochip und dann Tollwutimpfung die Ausstellung eines Heimtierausweises kurzfristig durchgeführt werden.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Kurztext
Für Hunde, Katzen und Frettchen im privaten Reiseverkehr innerhalb der EU ist grundsätzlich EU-Heimtierpass notwendig
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- EU-Heimtierausweis Ausstellung in Rheinland-Pfalz
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- EU-Heimtierausweis Ausstellung in Rheinland-Pfalz
Typisierung
2/3

