Beratungs- und Gefährdungsdienst

  • Leistungsbeschreibung

    Der Beratungs- und Gefährdungsdienst ist vor allem Ansprechpartner bei einem bestehenden Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Zudem berät der Fachdienst in erster Instanz bei bestehenden Erziehungsproblematiken oder Themen im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung.


Zuständige Mitarbeitende