Zuständigkeiten
- Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt
- Unterhaltsansprüche beurkunden lassen
- Unterhaltsansprüche eines im Ausland lebenden Kindes in Deutschland gerichtlich durchsetzen
- Unterhaltsansprüche gegenüber einer im Ausland lebenden Person prüfen
- Unterhaltsansprüche gegenüber einer im Ausland lebenden Person prüfen und an die zuständigen Behörden weiterleiten
- Unterhaltsheranziehung
- Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen
- Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

