Seit dem 05. März 2026 gilt in Rheinland-Pfalz ein neuer Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) zur Überwachung der Rinderbestände im Hinblick auf die Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV-1) / Infektiöse Bovine Rhinotracheitis (IBR).
Mit diesem Erlass wurden die bekannten und bislang geltenden Regelungen der BHV-1 Verordnung überarbeitet und an das aktuell geltende EU-Recht (Animal Heath Law) angepasst. Bei der Anpassung der Überwachung wurden die Empfehlungen des Friedrich-Loeffler-Institutes berücksichtigt.
Die Überwachung wird daher ab sofort risikobasiert und unter Berücksichtigung der Betriebsart angepasst. Für die Milchviehbestände verändert sich hier vergleichsweise wenig. Für andere Haltungsformen ergeben sich sowohl Änderungen in den Untersuchungsintervallen (von alle 6 Monate bis hin zu 24 Monate) als auch beim Anteil der zu beprobenden Tieren. Dabei unterscheiden sich die Regelungen unter anderem nach Nutzungsrichtung und Altersstruktur der Tiere.
Um den Betriebsstatus „BHV1 frei“ zu erhalten, dürfen die Untersuchungsintervalle nicht überschritten werden.
Weiterhin werden auf Antrag nach entsprechender Prüfung kostenpflichtige BHV1-Freiheitsbescheinigungen ausgestellt. Es dürfen ausschließlich nicht geimpfte Tiere aus BHV1 freien Betrieben zugekauft und eingestallt werden.
Unabhängig von den Erleichterungen kann die zuständige Behörde nach Risikobeurteilung und Erfordernis engmaschigere Untersuchungsintervalle anordnen.
Ist ein Betrieb nicht klar zuzuordnen, bitten wir um Rücksprache.
Bei Rückfragen steht das Veterinäramt der Kreisverwaltung Vulkaneifel unter Tel. 06592-933 353 und E-Mail veterinaeramt@vulkaneifel.de gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Landesuntersuchungsamts Rheinland-Pfalz.
Eine vereinfachte Darstellung der geforderten Untersuchungsintervalle in Bezug auf den Bestand finden Sie hier:



