Impfpflicht bei Newcastle Disease

Allgemein gilt: Die Newcastle Disease (ND) ist eine Tierseuche, an der nur Geflügel erkranken kann. Eine Übertragung auf andere Haustiere oder den Menschen ist nach heutigem Kenntnisstand nicht möglich.

Die Tierseuche zählt zu den anzeige- und bekämpfungspflichtigen Erkrankungen. Dies nicht nur um ein frühzeitiges Erkennen der Erkrankung zu gewährleisten und die Verbreitung durch effektive Bekämpfungsmaßnahmen einzudämmen, sondern auch, weil das Virus v.a. für Hühner und Puten hochansteckend ist und eine große wirtschaftliche sowie tierschutzrechtliche Bedeutung hat. Betroffene Tierbestande müssen sofort getötet werden, großräumige Sperrungen um den Seuchenherd werden errichtet. Aufgrund von Handelsbeschränkungen kommt es zu schwerwiegenden Problemen im Absatz von Tieren und ihren Produkten auf dem Markt.

In Deutschland kam es nach Jahren der Seuchenfreiheit in Bezug auf ND im Februar zu zwei bestätigten Ausbrüchen.

Nachdem es in Polen bereits im vergangenen Jahr zu zahlreichen Ausbrüchen der Newcastle Disease (ND) kam, ist das Virus zuerst in Brandenburg in einem Putenmastbestand mit rund 23.000 Tieren amtlich nachgewiesen worden. Zuvor waren in dem Betrieb eine erhöhte Sterblichkeit und unspezifische klinische Symptome aufgefallen. Die tierseuchenrechtlichen zu ergreifenden Maßnahmen wurden durch das zuständige Veterinäramt eingeleitet.

Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) schreibt dazu auf seiner Internetseite:

„Das erstmalige Auftreten dieser seit 1996 in Deutschland bei Geflügel getilgten Seuche sollte Anlass für alle Geflügelhalter sein, die Pflichtimpfung gegen ND in Ihren Hühner- und Putenbeständen zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen. Darüber hinaus sollten Biosicherheitsmaßnahmen überprüft werden, die das Risiko eines Viruseintrags senken. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf die Kontrolle von Personenkontakten bzw. den Austausch von Gegenständen gelegt werden. Wichtig bleibt eine gesteigerte Aufmerksamkeit: So sollte auch in ND-geimpften Herden bei Auftreten von unklaren Todesfällen oder Leistungsdepression eine Laboruntersuchung auf ND eingeleitet werden, um einen Ausbruch der atypischen Geflügelpest so früh wie möglich zu erkennen und eindämmen zu können.“

Nach diesem Ausbruch kam es innerhalb eine Woche zu einem weiteren Ausbruch der ND, diesmal in einem Legehennenbetrieb in Bayern.

In Deutschland gilt für Hühner und Puten seit Jahren eine gesetzliche Impfpflicht gegen die ND. Diese Pflicht gilt unabhängig von der gehaltenen Tierzahl, also bereits ab dem ersten gehaltenen Huhn / der ersten gehaltenen Pute. Eine Impfung gegen diese Erkrankung ist demnach keine „Kann“-Bestimmung, sondern ein absolutes „MUSS“.

In Deutschland stehen mehrere Lebend- und Inaktivatimpfstoffe zur Verfügung. Nach einer Grundimmunisierung müssen aufgrund einer begrenzte Wirksamkeitsdauer zudem in regelmäßigen Abständen Wiederholungsimpfungen durchgeführt werden. Für die verschiedenen Impfstoffe sind dabei unterschiedliche Impfschemata einzuhalten. 

Bitte nehmen Sie hierzu zeitnah Kontakt mit Ihrer behandelnden Tierärztin / Ihrem behandelnden Tierarzt auf, um die für Ihren Betrieb zu ergreifenden Maßnahmen zu besprechen und ggfs. einzuleiten.

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