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Bürgerstiftung Landkreis Vulkaneifel

- Gemeinsam Gutes anstiften -

Der Landkreis Vulkaneifel zeichnet sich insbesondere durch das starke Engagement und das Zusammengehörigkeitsgefühl seiner Bürgerinnen und Bürger aus. Mit der Bürgerstiftung Landkreis Vulkaneifel soll dieses Engagement gestärkt und Projekte sowie Vereine / Institutionen, die im Interesse der Bürger/innen handeln, individuell und nachhaltig gefördert werden.

Die Bürgerstiftung Landkreis Vulkaneifel ist eine Stiftung von Bürgern für Bürger/innen. Sie bietet die Möglichkeit, durch stiften und spenden, gesellschaftliche Vorhaben sowie Vereine oder Institutionen zu fördern, die im Interesse der Region und der Bürger/innen liegen. Die Bürger/innen legen fest, welche Projekte und Aktivitäten sie fördern möchten und können somit eine Mitverantwortung für eine zukunftsweisende Entwicklung im Landkreis übernehmen!
Die Bürgerstiftung verfolgt ausschließlich mildtätige und gemeinnützige Zwecke, und unterstützt mit den Erträgen ihres Stiftungskapital sowie mit Spenden Projekte und Aktivitäten insbesondere in den Bereichen:

  • Rettung aus Lebensgefahr
  • Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz
  • Heimatpflege, Heimatkunde und Brauchtum
  • Bürgerschaftliches Engagement
  • Erziehung, Volks- und Berufsbildung
  • Sport
  • Kunst und Kultur
  • Jugendhilfe
  • Seniorenhilfe
  • Naturschutz und Landespflege
  • Tierschutz
  • Öffentliches Gesundheitswesen und öffentliche Gesundheitspflege
  • Wissenschaft und Forschung
  • Denkmalschutz und Denkmalpflege
  • Wohlfahrtswesen
  • Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Opferhilfe und Hilfe für beeinträchtigte Menschen
  • Völkerverständigung und Partnerschaften
Die Bürgerstiftung Landkreis Vulkaneifel ist eine rechtlich unselbständige Stiftung im Rahmen der Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Vulkaneifel und wird von der Deutschen Stiftungstreuhand AG, Fürth betreut und verwaltet.
Den Grundstein für die Stiftung hat die Kreissparkasse Vulkaneifel mit der Einzahlung des Gründungskapitals in Höhe von 10.000,00 € gelegt.
Mit Hilfe von Zustiftungen wird dann langfristig ein Stiftungskapital aufgebaut.

Die Förderung der Projekte, Aktivitäten von gemeinnützigen Vereinen / Institutionen erfolgt ausschließlich aus den erwirtschafteten Zinsen des Stiftungskapitals und laufenden Spendeneinnahmen. Das ursprüngliche Stiftungskapital wird somit nicht angetastet und bleibt immer bestehen.

Über die Verwendung der Erträge aus dem Stiftungskapital entscheidet der Stiftungsrat. Dieser setzt sich aus dem Landrat des Landkreises Vulkaneifel (Vorsitzender), den Damen und Herren Kreisbeigeordneten für die jeweilige Dauer der Legislaturperiode des Kreistages sowie dem Büroleiter der Kreisverwaltung Vulkaneifel (Geschäftsführer), zusammen.
Sie können die Bürgerstiftung mit Spenden oder Zustiftungen unterstützen.

Mit einer Zustiftung erhöhen Sie das Stiftungskapital, aus dessen Erträgen mildtätige und gemeinnützige Zwecke unterstützt werden können.

Mit einer Spende können Sie hingegen Projekte oder Institutionen direkt und individuell unterstützen.

Eine gute Gelegenheit die Bürgerstiftung Landkreis Vulkaneifel zu unterstützen bieten besondere Anlässe, wie bspw. ein runder Geburtstag, die Goldene Hochzeit, das Firmenjubiläum, etc. Schlagen Sie Ihren Gratulanten vor, statt eines Geschenks, die Bürgerstiftung zu bedenken.

Spenden als auch Zustiftungen sind in jeder Höhe möglich und können anonym oder öffentlich erfolgen. Ab einem Betrag von 500,00 € erhöht Ihre Zuwendung das Stiftungskapital, soweit sie nicht als Spende gekennzeichnet wurde.
Die Einzahlung einer Spende oder Zustiftung können Sie auf folgendes Konto vornehmen:

Kreissparkasse Vulkaneifel
IBAN: DE13 5865 1240 0000 3069 36
Verwendungszweck: Bürgerstiftung Landkreis Vulkaneifel


Für Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle der Bürgerstiftung Landkreis Vulkaneifel

Patrick Schauster und Heinz-Peter Hoffmann
Mainzer Straße 25
54550 Daun
Telefon: 06592 933-299 / 933-240
buergerstiftung@vulkaneifel.de

gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!



Alle Zuwendungen an die Bürgerstiftung Landkreis Vulkaneifel können steuerlich geltend gemacht werden.


Spenden: 
Bis zu 20 % des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte sind als Sonderausgaben jährlich abzugsfähig. Zuwendungen, die im laufenden Jahr den  vorgenannten Höchstbetrag übersteigen, werden unbegrenzt in die folgenden steuerlichen Veranlagungszeiträume vorgetragen.

Zustiftungen: 
Zustiftungen bis zu einer Höhe von 1 Mio. Euro (bei gemeinsam veranlagten Ehegatten 2 Mio. Euro) können im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuerlich geltend gemacht werden. Dieser Betrag kann auf Antrag steuerlich auf bis zu 10 Jahre verteilt werden.

Förmliche Zuwendungsbestätigungen werden für Zuwendungen größer 200,00 € ausgestellt. Hierzu ist eine komplette Adressangabe erforderlich.

Für Zuwendungen bis zu 200,00 € können Sie hier eine Bestätigung herunterladen, welche Sie zusammen mit Ihrem Kontoauszug beim Finanzamt vorlegen können.

Schenkungen an die Bürgerstiftung sowie Erbschaften und Zuwendungen im Rahmen der letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag) zu Gunsten der Bürgerstiftung sind von der Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer befreit.


 

Dokumente:

 

Zuständig

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