Naturschutz
Naturschutz beinhaltet nach dem Naturschutzrecht alle Maßnahmen der Naturschutzbehörden zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, wie z.B. die fachliche Begleitung der Landschaftsplanung in der Bauleitplanung, Ausweisung von bestimmten Objekten und Flächen mit besonderem Naturschutzwert und den Biotopschutz. Auch die Förderung bestimmter landschaftspflegerischer Maßnahmen ist möglich. Sprechen Sie uns an!