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Ehrenamt

 

Ehrenamtskarte des Landes Rheinland-Pfalz

Die Ehrenamtskarte ist ein Zeichen des Dankes, der Anerkennung und der Wertschätzung für Menschen, die sich in überdurchschnittlichem Maße freiwillig für die Gesellschaft engagieren. Mit der Karte erhalten Ehrenamtliche diverse Vergünstigungen in ganz Rheinland-Pfalz, die das Land, die teilnehmenden Kommunen oder private Partner zur Verfügung stellen. Die Karte ist zwei Jahre gültig und kann danach erneut beantragt werden. Sie ist für Ehrenamtliche kostenlos.

Die Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz kann beantragen, wer mindestens 14 Jahre alt ist und sich seit einem Jahr durchschnittlich fünf Stunden pro Woche beziehungsweise 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert. Die freiwillige Tätigkeit kann auch bei unterschiedlichen Trägern erfolgen.
Wichtig ist, dass für das ehrenamtliche Engagement kein Entgelt und keine sonstige Entschädigung gezahlt wird, die höher ist, als die tatsächlich angefallenen Auslagen für Telefon, Büro- und Arbeitsmaterialien, Fahrten, Reisen und ähnliches.
Durch die Ehrenamtskarte werden zum Beispiel Einsätze anerkannt als Übungsleiter in Sport und Kultur, im Besuchsdienst von Krankenhäusern, bei der Telefonseelsorge, in Vereinen, Verbänden, Kirchen, Stiftungen, Initiativen, Freiwilligendiensten wie dem Malteser Hilfsdienst oder als Leiter einer Selbsthilfegruppe.

Die Ehrenamtskarte wird mit einem Formular, welches unter www.vulkaneifel.de zum Download bereit steht, bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel  beantragt. Wichtig ist, dass der Verein oder die Organisation ausfüllt, seit wann und mit wie vielen Stunden der/die Ehrenamtlich/e tätig ist. Die ausgefüllten und vom Verein / der Organisation bestätigten Formblätter werden dann bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel eingereicht, geprüft und an die Staatskanzlei weitergeleitet, die die Ehrenamtskarten ausstellt und an die Kreisverwaltung sendet. Die Ehrenamtskarte muss immer von der ehrenamtlich tätigen Person selbst beantragt werden. Eine Beantragung für Dritte ist nicht möglich.
Für Vereine und Organisationen besteht die Möglichkeit, für ihre Mitglieder einen Sammelantrag zu stellen. Die hierfür erforderlichen Formulare können unter leitstelle@stk.rlp.de angefordert werden.

Die Ehrenamtskarte ermöglicht verbilligte Eintritte in Museen, zu Kulturveranstaltungen oder in Schwimmbäder. Alle Vergünstigungsangebote finden Sie unter ehrenamtskarte.rlp.de. Einrichtungen und Unternehmen, die die landesweite Ehrenamtskarte mit Vergünstigungen unterstützen, sind an einem Mitmach-Aufkleber zu erkennen.
Vergünstigungen im Landkreis Vulkaneifel
Folgende Vergünstigungen werden Inhaberinnen und Inhabern der Ehrenamtskarte im Landkreis Vulkaneifel angeboten:

•    Eifel-Vulkanmuseum: freier Eintritt
•    Kreisbibliothek Vulkaneifel: kostenfreie Nutzung auch der Onleihe RLP
•    Erlöserkirche und Villa Sarabodis: freier Eintritt; kostenlose Führung
•    Kletterfelsen „Hustley“: kostenfreie Klettererlaubnis
•    VHS-Gerolstein: 30% Ermäßigung auf Kursgebühren (max. 20 €)
•    Kulturangebote der Verbandsgemeinde Gerolstein, VHS und Touristik GmbH Gerolsteiner Land: 50 % Ermäßigung auf den Eintrittspreis
•    Hallen- und Freibad Gerolstein: freier Eintritt
•    Hallenbad Jünkerath: freier Eintritt
•    Laurentiusbad Daun: freier Eintritt
•    Freibad Gemündener Maar: freier Eintritt
•    Freibad Schalkenmehrener Maar: freier Eintritt
•    Freibad Pulvermaar: freier Eintritt
•    Freibad Kelberg: freier Eintritt
•    Nostalgikum Uersfeld: 50 % Ermäßigung auf den Eintrittspreis
•    Erlebnisschwimmbad Center Parc Eifel: 50 % Ermäßigung auf den Eintrittspreis

Für Fragen rund um die Ehrenamtskarte können Sie sich gerne an die Koordinationsstelle Ehrenamt wenden, schriftlich unter jessica.conrad@vulkaneifel.de oder telefonisch unter 06592/933-241. Unter www.wir-tun-was.de sind zudem viele allgemeine Informationen zur Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz zu finden.

 

Jubiläumskarte des Landes Rheinland-Pfalz

Die Jubiläumskarte ist eine besondere Ergänzung der Ehrenamtskarte für langjährig Engagierte, die sich seit mindestens 25 Jahren ehrenamtlich engagieren.

Das Engagement kann kontinuierlich in einer Organisation oder auch in verschiedenen Tätigkeitsbereichen erfolgt sein - es muss allerdings bereits seit über 25 Jahre fortdauern. Die übrigen Vergabekriterien, d.h. die geforderte Anzahl von 5 Stunden wöchentlicher bzw. 250 Stunden jährlicher ehrenamtlicher Tätigkeit entfallen. Auch langjährig Engagierte, die sich aufgrund ihres Alters oder ihrer gesundheitlichen Situation nicht mehr engagieren, können die Karte erhalten.

Mit der Jubiläumskarte können dieselben Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, die die landesweite Ehrenamtskarte bietet. Die Karte besitzt nach ihrer Ausstellung eine lebenslängliche Gültigkeit.

 

Hier geht's zu den Antragsformularen:

Antragsformular Ehrenamtskarte RLP
Antragsformular Jubiläumskarte RLP
Vorschlagsformular Jubiläumskarte RLP

 

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