Allgemeine Informationen
Wie viele Windenergieanlagen sind betroffen?
Der Rückbau betrifft drei Windenergieanlagen im Bereich Walsdorf-Zilsdorf. Es handelt sich um zwei Anlagen vom Typ Nordex N80 mit einer Nabenhöhe von 100 m und einer Anlage vom Typ Südwind S77 mit einer Nabenhöhe von 85 m.
Seit wann stehen die Windenergieanlagen in Walsdorf-Zilsdorf?
Die drei Windenergieanlagen in Walsdorf-Zilsdorf wurden Ende 2004 durch den Landkreis Vulkaneifel genehmigt und anschließend errichtet. Betreiber war die Firma Windpark Zilsdorf Enerfarm GmbH & Co. KG. Zwei Anlagen stehen auf den Grundstücken der Firma Windpark Zilsdorf Watt GmbH & Co. KG und eine weitere auf dem Grundstück der Ortsgemeinde Walsdorf-Zilsdorf.
Warum werden die Windenergieanlagen jetzt zurückgebaut?
Die drei Windenergieanlagen sind seit September 2013 nicht mehr in Betrieb und speisen seitdem keinen Strom mehr in das öffentliche Netz ein. Gem. § 18 BImSchG ist die vom Kreis erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung 2016 erloschen, da die Anlagen in einem Zeitraum von mehr als 3 Jahren nicht mehr betrieben worden sind.
Gegen diese Entscheidung wurde von Betreiberseite der Rechtsweg beschritten. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bestätigte im Jahr 2023 das Erlöschen der Genehmigungen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies 2024 den Revisionsantrag ab. Damit ist der Rechtsweg seitens des Betreibers erfolglos ausgeschöpft.
Da die Anlagen trotz des Erlöschens der Genehmigungen und mehrfacher Aufforderungen nicht durch den Betreiber zurückgebaut wurden, veranlasst der Landkreis Vulkaneifel nun den Rückbau im Wege der Ersatzvornahme.
Warum ist der Rückbau notwendig?
Die Anlagen stehen seit 2013 still und sind „Industrie-Ruinen“. Bei einer Anlage liegt der Rotor am Boden.
Zudem kam es wiederholt zu unbefugtem Betreten der Anlagen. Personen verschafften sich wiederholt unbefugten Zutritt in die Anlagen, schnitten zugeschweißte Türen auf und kletterten teilweise auf oder in die Konstruktionen. Die Anlagen stellen daher ein nicht unerhebliches Sicherheitsrisiko dar. Mit dem Rückbau sollen die nicht mehr genehmigten und nicht mehr betriebenen Anlagen vollständig aus dem Landschaftsbild entfernt und die damit verbundenen Gefahren beseitigt werden.
Wer ist für den Rückbau verantwortlich?
Grundsätzlich ist der Betreiber für den Rückbau der Anlagen verantwortlich. Da dieser Verpflichtung bislang nicht nachgekommen wurde, veranlasst der Landkreis Vulkaneifel den Rückbau im Wege der Ersatzvornahme.
Was bedeutet „Ersatzvornahme“?
Bei einer Ersatzvornahme lässt die zuständige Behörde eine erforderliche Maßnahme selbst beziehungsweise durch ein beauftragtes Unternehmen durchführen, wenn der dazu Verpflichtete seiner Verpflichtung nicht nachkommt.
Der Landkreis Vulkaneifel wird den Rückbau daher durchführen lassen und die hierfür entstehenden Kosten zunächst übernehmen. Der Landkreis Vulkaneifel wird den Betreiber auffordern, die entstandenen Kosten zu erstatten. Die hierzu erforderlichen rechtlichen Schritte wurden im Vorfeld erlassen. Die Erfolgsaussichten sind ungewiss.
Warum erfolgt der Rückbau erst jetzt, obwohl die Anlagen bereits seit Jahren stillstehen?
Dem Rückbau ging ein langjähriges Verwaltungs- und Gerichtsverfahren voraus. Nachdem das Erlöschen der Genehmigungen zunächst rechtlich angegriffen wurde, bestätigte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz im Jahr 2023 die Entscheidung des Landkreises. Das Bundesverwaltungsgericht wies 2024 den Antrag auf Zulassung der Revision zurück. Erst damit war der Rechtsweg abgeschlossen und der Weg für die weiteren Schritte zum Rückbau frei.
In der Folge wurden umfassend alle für den Rückbau relevanten Behörden, Institutionen und weiteren Beteiligten frühzeitig einbezogen. Darunter u.a. die Untere und Obere Naturschutzbehörde, die Ortsgemeinde sowie umliegende Flächeneigentümer und -pächter.
Wie hoch sind die Kosten für den Rückbau?
Für den Rückbau und die Entsorgung der drei Anlagen wird derzeit mit Kosten in einer Größenordnung von 500.000 Euro gerechnet.
Technische Details und Ablauf des Rückbaus
Wann beginnt der Rückbau?
Die vorbereitenden Arbeiten sollen ab dem 12. Oktober 2026 beginnen. Dazu gehören unter anderem die Vorbereitung der Zufahrtswege und die Einrichtung der Baustellen. Im Vorfeld hat die Kreisverwaltung Kontakt mit betroffenen Grundstückseigentümern aufgenommen, um die temporäre Wege- und Grundstücksnutzung abzustimmen. Unterstützt wurde die Kreisverwaltung hierbei durch die Ortsgemeinde Walsdorf-Zilsdorf.
Mit dem eigentlichen Rückbau der Windenergieanlagen wird je nach Witterung voraussichtlich Ende Oktober 2026 begonnen.
Wie läuft der Rückbau ab?
Der Rückbau der Windenergieanlagen erfolgt in mehreren aufeinanderfolgenden Schritten und unter Einhaltung der erforderlichen naturschutzrechtlichen und technischen Vorgaben.
Vorbereitende Arbeiten:
Erforderliche Rückschnitts- und Rodungsarbeiten wurden bereits in der zulässigen Winterperiode 2026 in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) durchgeführt. Der unterjährige Aufwuchs wird ab dem 1. Oktober 2026 ebenfalls in Abstimmung mit der UNB und unter Begleitung der beauftragten ökologischen Baubegleitung entfernt.Baustelleneinrichtung und Vorbereitung:
Ab dem 12. Oktober 2026 wird die Baustelle eingerichtet. Dazu werden die notwendigen Zufahrten und Arbeitsflächen vorbereitet. Im direkten Umfeld der Anlagen müssen ausreichend ebene Flächen zum Ablegen und Lagern der einzelnen Anlagenkomponenten vorhanden sein. Die hierfür erforderlichen Maßnahmen sind bereits im Rahmen der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung im Fachbeitrag Naturschutz berücksichtigt. Bei der Planung der Wege- und Arbeitsflächen wurde darauf geachtet, möglichst die bereits für die Errichtung der Anlagen genutzten Flächen, beispielsweise die vorhandenen Kranstellflächen, erneut zu nutzen. Dadurch wird vermieden, dass für den Rückbau zusätzliche, bislang unbeanspruchte Flächen in Anspruch genommen werden.Auch die Zuwegung und die Kranstellflächen werden für die erforderlichen Kräne und Transporte vorbereitet. Die erforderliche Breite der Wegbefestigung beträgt 3,50 Meter zuzüglich der notwendigen Kurvenradien.
Während der gesamten Bauzeit wird auf der Baustelle ein Havarie-Container vorgehalten. Sollte es beispielsweise zu einem Austritt von Öl kommen, kann möglicherweise kontaminierter Boden unmittelbar abgetragen und im Havarie-Container sicher gelagert werden.
Vorbereitung der Anlagen:
Die Windenergieanlagen sind bereits vom Stromnetz getrennt und spannungsfrei. Vor dem eigentlichen Rückbau werden Betriebsstoffe aus dem Maschinenhaus, beispielsweise Getriebeöl, Hydrauliköl und Schmierstoffe, abgesaugt und fachgerecht entsorgt.Für den Rückbau wird zunächst der große Kran angeliefert und aufgebaut. Dieser Aufbau nimmt voraussichtlich etwa eine Woche in Anspruch. Für die anschließenden Rückbauarbeiten wird neben dem Hauptkran noch ein Hilfskran eingesetzt.
Demontage und Zerlegung:
Beim Rückbau wird zunächst der Rotor mit Rotorblättern und Nabe demontiert und auf den vorbereiteten Flächen abgelegt. Die GFK-Rotorblätter werden anschließend am Boden auf der Kranstellfläche mit einer am Bagger eingesetzten Kreissäge beziehungsweise einer Handkreissäge in kleinere, transportfähige Teile zerkleinert. Um die Staubentwicklung dabei zu vermindern beziehungsweise zu vermeiden, wird die Schnittstelle mit Wasser besprüht. Unter den Rotorblättern wird Vlies ausgelegt, das ablaufendes Wasser filtert.Anschließend wird das Maschinenhaus abgelöst und mit dem Kran abgehoben. Das Maschinenhaus und die Nabe werden auf der Kranstellfläche mittels Brennverfahren zerkleinert und der Wiederverwertung zugeführt.
Der Stahlturm wird Segment für Segment abgetragen und ebenfalls mittels Brennverfahren zerkleinert. Der Stahl wird anschließend der Wiederverwertung zugeführt.
Akkus werden fachgerecht ausgebaut und je nach Material entsorgt oder verwertet.
Parallel zur Demontage und Zerlegung werden die anfallenden Materialien fachgerecht getrennt und den vorgesehenen Recycling- und Entsorgungswegen zugeführt. Für die ordnungsgemäße Verwertung und Entsorgung liegt ein entsprechendes Entsorgungskonzept vor.
Wiederherstellung der Flächen:
Nach Abschluss der Rückbauarbeiten wird der ursprüngliche Zustand, der für den Rückbau benötigten Flächen, wiederhergestellt.Wer führt den Rückbau durch?
Mit der Durchführung der Rückbauarbeiten ist die Firma Krämer Bau aus Kelberg beauftragt. Mit der ökologischen Baubegleitung wurde die Firma bnl - bürogemeinschaft für naturschutz und landschaftsökologie, Gerd Ostermann, Birgel, seitens der Kreisverwaltung Vulkaneifel beauftragt.
Wie wird verhindert, dass Schadstoffe in den Boden gelangen?
Beim Rückbau werden geeignete Schutzmaßnahmen getroffen. Die Arbeitsflächen werden beispielsweise mit geeigneten Schutz- beziehungsweise Vliesmaterialien ausgelegt.
Die GFK-Flügel (GFK = glasfaserverstärkter Kunststoff, umgangssprachlich auch Fiberglas genannt) müssen auf der Baustelle zerkleinert werden. Dies erfolgt mit einer Säge. Die Schnittstelle wird mit Wasser besprüht, um eine Staubentwicklung zu unterbinden. Das anfallende Wasser wird gefiltert, d.h. auf dem Untergrund wird Vlies ausgelegt. Dieses Vorgehen entspricht der gängigen Praxis. Die Arbeiten finden auf der Kranstellfläche statt.
Betriebsstoffe wie Öle und Fette werden vor dem Rückbau fachgerecht entfernt und entsprechend den geltenden Vorgaben entsorgt. Für die ökologischen Belange während der Bauarbeiten ist eine externe ökologische Baubegleitung beauftragt.
Auf der Baustelle wird zudem ein Havarie-Container vorgehalten. Sollte es trotz ergriffener Schutzmaßnahmen zu einem Öl-Unfall kommen, wird der kontaminierte Boden direkt ausgekoffert und sicher gelagert.
Was passiert mit den ausgebauten Anlagenteilen?
Die beim Rückbau anfallenden Materialien werden vor Ort beziehungsweise nach dem Abtransport fachgerecht sortiert und den jeweiligen Verwertungs- oder Entsorgungswegen zugeführt. Je nach Material werden die Anlagenteile recycelt, verwertet oder ordnungsgemäß entsorgt.
Öle und Betriebsstoffe: Diese werden kontrolliert abgelassen und in ASF-Behältern (Abfall-Sammelbehälter für flüssige Stoffe) gesammelt. Das Abpumpen und die anschließende Aufbereitung erfolgen durch eine weitere Fachfirma. Bleiakkumulatoren werden selbstverständlich fachgerecht entsorgt.
Stahlturm: Der Stahlturm wird der Wiederverwertung zugeführt.
GFK-Komponenten (glasfaserverstärkter Kunststoff, umgangssprachlich auch Fiberglas genannt): Die GFK-Komponenten aus Rotorblättern, Maschinenverkleidung, Naben und Gondel werden der Verbrennung und damit einer fachgerechten Entsorgung zugeführt.
Akkus: Die Akkus werden fachgerecht ausgesaugt und entsorgt beziehungsweise teilweise verwertet.
Kabel: Die Kabel sind in den Anlagen bereits weitgehend „ausgeschlachtet“. Die verbleibenden Kabelreste werden recycelt.
Was passiert mit den Fundamenten?
Die Fundamente der drei Windenergieanlagen werden nicht zurückgebaut. Sie verbleiben im Boden.
Der Rückbau umfasst die oberirdischen und sicherheitsrelevanten Anlagenteile sowie die für den Rückbau erforderlichen Komponenten und Einrichtungen. Die Fundamente bleiben nach Abschluss der Arbeiten im Boden.
Wie lange dauern die Arbeiten?
Die Dauer des Rückbaus lässt sich derzeit noch nicht exakt bestimmen. Sie hängt unter anderem vom tatsächlichen Arbeitsablauf, den Witterungsverhältnissen und den örtlichen Gegebenheiten ab. Aktuell ist geplant, dass die Arbeiten zum Jahreswechsel 2026/ 2027 fertig gestellt sind.
Der Landkreis Vulkaneifel wird über den weiteren Fortgang der Arbeiten informieren.
Kommt es während der Arbeiten zu Verkehrsbehinderungen?
Für den Rückbau sind Transporte von schwerem Gerät und Anlagenteilen erforderlich. Deshalb kann es zeitweise zu Einschränkungen auf den Zufahrtswegen und im örtlichen Straßenverkehr kommen. Für die erforderlichen Schwerlasttransporte wurde bereits im Rahmen des Rückbaugenehmigungsverfahrens eine Sondernutzungserlaubnis beantragt. Das Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) ist damit in das baurechtliche Rückbauverfahren eingebunden.
Der Landkreis wird hierzu rechtzeitig informieren.

