Jedes Kind und jeder junge Mensch soll die Unterstützung erhalten, die er oder sie benötigt, um sich bestmöglich entwickeln und am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Die Verfahrenslotsin im Landkreis Vulkaneifel berät, begleitet und unterstützt junge Menschen mit (drohender) Behinderung sowie deren Familien unabhängig, vertraulich und kostenfrei. Sie hilft dabei, passende Leistungen zu finden, Anträge und Zuständigkeiten zu verstehen und den Weg durch das Hilfesystem zu erleichtern.
Wer kann sich an die Verfahrenslotsin wenden?
- Alle jungen Menschen bis 27 Jahren, die aufgrund einer (drohenden) körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung einen Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen gemäß SGB IX bzw. § 35a SGB VIII (ggf. i.V.m. § 41 SGB VIII) haben
- deren Familien sowie Erziehungs- und Personensorgeberechtigten
- deren Pflegeeltern und alle Personen, die eine entsprechende Erziehungsvollmacht besitzen
- deren gesetzliche Betreuer (z.B. bei jungen Volljährigen)
Was sind Leistungen der Eingliederungshilfe?
Leistungen der Eingliederungshilfe sollen Menschen mit einer (drohenden) Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen:
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Leistungen zur sozialen Teilhabe
- Leistungen zur Teilhabe an Arbeit
- Leistungen der medizinischen Rehabilitation
Was ist eine Verfahrenslotsin?
1. Beratung:
Die Verfahrenslotsin berät junge Menschen mit (drohender) Behinderung und ihre Familien individuell, unabhängig und vertraulich. Sie informiert über Rechte oder mögliche Leistungsansprüche und gibt Auskunft darüber, wo und wie ein Antrag gestellt werden kann. Wird eine Hilfe abgelehnt, erklärt die Verfahrenslotsin auch, was ein Widerspruch ist und welche weiteren Schritte man gehen kann.
2. Unterstützung:
Die Verfahrenslotsin unterstützt ebenfalls dabei, die richtige Ansprechperson für die jeweiligen Anliegen zu finden und kann auf Wunsch der Anspruchsberechtigten auch an Gesprächen mit Behörden und Institutionen teilnehmen. Sie vertritt dabei stets die Interessen oder Wünsche der jungen Menschen mit (drohender) Behinderung und ihrer Familien und achtet darauf, dass diese gehört werden. So ist die Verfahrenslotsin vor allem Vertrauensperson, entscheidet jedoch nicht über Anträge.
3. Begleitung:
Zu welchem Zeitpunkt und wie lange junge Menschen mit (drohender) Behinderung und ihre Familien von der Verfahrenslotsin begleitet werden, ist die Entscheidung der Familie. Begleitung und Unterstützung können dabei sowohl vor der Beantragung möglicher Hilfen als auch während bereits gewährter bzw. laufender Hilfen in Anspruch genommen werden.
Der Beratungsprozess
1. Erstgespräch:
Die Beratung beginnt mit einem telefonischen oder persönlichen Gespräch, um Ihre Wünsche, Probleme und Bedürfnisse individuell zu erfassen. Natürlich können Sie zunächst auch eine E-Mail schreiben und Ihr Anliegen schildern. Videoberatungen und Hausbesuche sind ebenfalls möglich.
2. Klärung des Hilfebedarfs:
Im zweiten Schritt schätzen wir Ihren Hilfebedarf ein und zeigen Ihnen auf, welche Leistungen für Sie zur Deckung Ihrer individuellen Bedürfnisse infrage kommen.
3. Konkretisierung:
Auf Grundlage unserer Einschätzung erklären wir Ihnen, an wen Sie sich wenden können.
Wenn gewünscht, erklären wir Ihnen auch, wie ein Antrag ausgefüllt werden muss und welche Unterlagen zusätzlich eingereicht werden müssen.
Die Unterstützung durch den Verfahrenslotsen erfolgt unabhängig, kostenfrei und vertraulich.
Leichte Sprache:
Im Jugend-Amt Daun gibt es eine Mitarbeiterin für Menschen mit Behinderung.
Sie heißt Verfahrens-Lotsin.
Die Verfahrens-Lotsin hilft jungen Menschen mit Behinderung.
Junge Menschen sind 0 bis 27 Jahre alt.
Auch Mütter, Väter und andere Personen können die Verfahrens-Lotsin fragen.
Die Verfahrens-Lotsin hilft bei der Suche nach der richtigen Hilfe.
Sie findet die richtigen Ansprech-Partner.
Sie hilft beim Stellen von Anträgen.
Sie hilft bei Terminen.
Die Verfahrens-Lotsin kann schwierige Gesetze leicht erklären.
Die Beratung ist möglich:
- über Telefon
- per E-Mail
- im Jugend-Amt
- Zuhause
- an anderen Orten
Die Beratung kostet kein Geld.
Die Verfahrens-Lotsin heißt Nina Pauls.
Sie ist unter der Telefon-Nummer 06592 933 254 erreichbar.
Man kann auch eine E-Mail an verfahrenslotse@vulkaneifel.de schreiben.


