Eine leistungsfähige digitale Infrastruktur ist heute ein wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge und ein wichtiger Standortfaktor für Wohnen, Arbeiten und Wirtschaften. Der Landkreis Vulkaneifel verfolgt daher ein klares Ziel: eine möglichst flächendeckende und zukunftsfähige Glasfaserversorgung im gesamten Kreisgebiet.
Wichtig dabei ist: Der Landkreis ist nicht für den gesamten Glasfaserausbau zuständig. Beim eigenwirtschaftlichen Ausbau entscheiden die Telekommunikationsunternehmen selbst, wo und wann sie Glasfaser verlegen. Der Landkreis ist insbesondere für den geförderten Ausbau zuständig und prüft dort, wo ein eigenwirtschaftlicher Ausbau nicht erfolgt, Möglichkeiten für eine öffentliche Förderung. Gerade in einem ländlich geprägten Landkreis stellt dieses Ziel eine besondere Herausforderung dar. Große Entfernungen, kleinere Ortsgemeinden sowie abgelegene Einzel- und Außenlagen machen den Ausbau teilweise technisch aufwendig und wirtschaftlich schwierig.
Wo stehen wir aktuell?
Der Glasfaserausbau im Landkreis Vulkaneifel befindet sich in einer neuen Phase. In den vergangenen Jahren haben verschiedene Telekommunikationsunternehmen eigenwirtschaftliche Ausbauvorhaben im Kreisgebiet umgesetzt oder für zahlreiche Ortsgemeinden angekündigt. Diese Ausbauabsichten haben lange Zeit einen wesentlichen Baustein auf dem Weg zu einer flächendeckenden Glasfaserversorgung dargestellt.
Die Rahmenbedingungen auf dem Telekommunikationsmarkt haben sich jedoch verändert. Wirtschaftliche und strategische Neubewertung führen dazu, dass Telekommunikationsunternehmen ihre Investitionen stärker konzentrieren und bereits angekündigte eigenwirtschaftliche Ausbauvorhaben teilweise nicht weiterverfolgen.
Nach aktuellem Stand ist daher perspektivisch nicht davon auszugehen, dass die noch bestehenden Versorgungslücken im Landkreis Vulkaneifel durch weitere umfassende eigenwirtschaftliche Ausbauaktivitäten geschlossen werden. Für den Landkreis bedeutet dies, dass der geförderte Glasfaserausbau weiter an Bedeutung gewinnt. Unser Ziel bleibt weiter unverändert: Wir wollen einen möglichst flächendeckenden Glasfaserversorgung im gesamten Landkreis Vulkaneifel erreichen. Deshalb prüft der Landkreis gemeinsam mit den Verbandsgemeinden, welche Versorgungslücken nach den Veränderungen im eigenwirtschaftlichen Ausbau bestehen und welche Möglichkeiten zur Erschließung dieser Adressen im Rahmen der verfügbaren Förderprogramme bestehen.
Eigenwirtschaftlicher Ausbau – Entscheidung der Telekommunikationsunternehmen
Beim eigenwirtschaftlichen Ausbau planen, finanzieren und realisieren Telekommunikationsunternehmen den Glasfaserausbau auf eigene Rechnung. Sie entscheiden selbstständig, in welchen Gebieten und zu welchem Zeitpunkt sie investieren. Diese Ausbauentscheidung liegen ausschließlich in der unternehmerischen Verantwortung der jeweiligen Telekommunikationsunternehmen. Der Landkreis Vulkaneifel kann einen angekündigten eigenwirtschaftlichen Ausbau weder verbindlich einfordern noch ein Telekommunikationsunternehmen dazu verpflichten, bestimmte Ortsgemeinden oder Adressen eigenwirtschaftlich zu erschließen.
Auch bereits angekündigte Ausbauabsichten können von Unternehmen aufgrund veränderter wirtschaftlicher oder strategischer Rahmenbedingungen angepasst oder zurückgenommen werden. Veränderungen bei angekündigten eigenwirtschaftlichen Ausbauvorhaben können dazu führen, dass Gebiete neu bewertet werden müssen. Der Landkreis prüft in solchen Fällen, ob und unter welchen Voraussetzungen bestehende Versorgungslücken im Rahmen verfügbarer Förderprogramme berücksichtigt werden können. Der Landkreis steht mit den Telekommunikationsunternehmen in regelmäßigen Austausch und setzt sich für einen möglichst umfassenden eigenwirtschaftlichen Ausbau ein. Die konkrete Investitionsentscheidung verbleibt jedoch beim jeweiligen Unternehmen.
Geförderter Ausbau – dort ansetzten, wo der Markt nicht ausbaut
Nicht alle Adressen können eigenwirtschaftlich mit Glasfaser erschlossen werden. Insbesondere in einem ländlich geprägten Flächenlandkreis wie der Vulkaneifel stellt der Ausbau von Einzel- und Außenlagen aufgrund großer Entfernungen und hoher Erschließungskosten eine besondere Herausforderung dar. Genau hier setzt der geförderte Glasfaserausbau an. Der Landkreis Vulkaneifel befindet sich derzeit gemeinsam mit den Verbandsgemeinden in einem umfangreichen Förderverfahren im Rahmen des sogenannten Graue-Flecken-Förderprogramms von Bund und Land.
Im Mittelpunkt dieses Projektes stehen insbesondere unterversorgte und schwer erschließbare Einzel- und Außenlagen, für die ein eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau nicht wirtschaftlich darstellbar ist und die die Voraussetzungen des Förderprogramms erfüllen. Damit soll die Glasfaserversorgung gezielt auch dort verbessert werden, wo ein Ausbau aufgrund geringer Anschlusszahlen, großer Entfernungen oder besonders aufwendiger Trassenführungen für Telekommunikationsunternehmen wirtschaftlich nicht attraktiv ist.
Der Landkreis übernimmt hierbei gemeinsam mit den Verbandsgemeinden eine aktive Rolle: Er koordiniert das Förderverfahren, bündelt die förderfähigen Adressen und nutzt die zur Verfügung stehenden Fördermittel von Bund und Land, um bestehende Versorgungslücken weiter zu schließen. Das laufende Graue-Flecken-Projekt ist damit ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu einer möglichst flächendeckenden Glasfaserversorgung im Landkreis Vulkaneifel.
FAQs
Bekomme ich einen Glasfaseranschluss?
Ob Ihre Adresse einen Glasfaseranschluss erhält, hängt davon ab, ob sie durch einen Telekommunikationsunternehmen eigenwirtschaftlich erschlossen wird oder Bestandteil eines geförderten Ausbauprojektes ist.
Bei einem eigenwirtschaftlichen Ausbau erhalten Sie Informationen zum Ausbau Ihrer Adresse direkt beim jeweiligen Telekommunikationsunternehmen. Bei Fragen zu den geförderten Ausbauprojekten im Landkreis Vulkaneifel können Sie sich an die Breitbandkoordinierungsstelle der Kreisverwaltung wenden. Den aktuellen Versorgungsstand können Sie zudem über den Breitbandatlas des Bundes einsehen.
Warum kann der Landkreis nicht einfach dafür sorgen, dass meine Adresse ausgebaut wird?
Beim eigenwirtschaftlichen Ausbau entscheiden die Telekommunikationsunternehmen selbst, wo sie investieren. Der Landkreis hat keinen rechtlichen oder wirtschaftlichen Einfluss auf diese Investitionsentscheidungen und kann Unternehmen nicht zu einem Ausbau verpflichten.
Beim geförderten Ausbau ist der Landkreis wiederum an die Vorgaben der jeweiligen Förderprogramme gebunden. Fördermittel dürfen nur für Adressen eingesetzt werden, die die entsprechenden Fördervoraussetzungen erfüllen. Der Landkreis setzt sich innerhalb dieser Rahmenbedingungen dafür ein, bestehende Versorgungslücken möglichst umfassend zu schließen.
Ein Telekommunikationsunternehmen hatte einen Ausbau angekündigt. Warum findet dieser nun doch nicht statt?
Ankündigungen zum eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau beruhen auf den Planungen und Investitionsentscheidungen des jeweiligen Telekommunikationsunternehmens. Diese Planungen können sich im Laufe der Zeit verändern. Wirtschaftliche Entwicklungen, strategische Unternehmensentscheidungen oder andere Rahmenbedingungen können dazu führen, dass angekündigte Ausbauprojekte verändert, verschoben oder nicht umgesetzt werden.
Auf diese unternehmerischen Entscheidungen hat der Landkreis keinen unmittelbaren Einfluss. Sofern dadurch Versorgungslücken bestehen bleiben oder neu entstehen, prüft der Landkreis im Rahmen seiner Möglichkeiten, ob diese bei verfügbaren Förderprogrammen berücksichtigt werden können.
Bedeutet die Absage eines eigenwirtschaftlichen Ausbaus automatisch, dass meine Adresse gefördert ausgebaut wird?
Nein. Die Absage oder Rücknahme eines eigenwirtschaftlichen Ausbauvorhabens führen nicht automatisch dazu, dass eine Adresse Bestandteil eines geförderten Ausbauprojektes wird.
Für den geförderten Ausbau gelten bestimmte Voraussetzungen und Verfahrensvorgaben. Ob eine Adresse berücksichtigt werden kann, muss daher im jeweiligen Einzelfall und im Rahmen des entsprechenden Förderverfahrens geprüft werden.
Wann wird meine Straße oder mein Wohnort ausgebaut?
Das hängt zunächst davon ab, ob es sich um einen eigenwirtschaftlichen oder einen geförderten Ausbau handelt. Die Ausbauplanung und Terminierung im eigenwirtschaftlichen Ausbau liegen beim jeweiligen Telekommunikationsunternehmen. Der Landkreis kann hierzu keine verbindlichen Ausbau- oder Fertigstellungstermine nennen.
Die Umsetzung erfolgt innerhalb der jeweiligen Förderprojekte schrittweise. Dabei sind unter anderem Planung, Genehmigung, Tiefbaukapazitäten und weitere technische Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Deshalb können auch hier nicht für jede einzelne Adresse frühzeitig konkrete Fertigstellungstermine genannt werden.
Warum wird mein Nachbarort früher ausgebaut als mein Wohnort?
Der Glasfaserausbau erfolgt nicht überall gleichzeitigt. Beim eigenwirtschaftlichen Ausbau bestimmen die Telekommunikationsunternehmen die Reihenfolge ihrer Ausbauprojekte. Beim geförderten Ausbau hängt die Reihenfolge unter anderem von der Netz- und Trassenplanung, erforderliche Genehmigungen, Tiefbauarbeiten sowie der technischen und wirtschaftlichen Umsetzung des Gesamtprojektes ab.
Dass ein Nachbarort früher ausgebaut wird, bedeutet daher nicht, dass der eigene Wohnort grundsätzlich nicht berücksichtigt wird.
Kostet ein Glasfaser-Hausanschluss etwas?
Das hängt vom jeweiligen Ausbauprojekt und Anbieter ab. Beim eigenwirtschaftlichen Ausbau legen die Telekommunikationsunternehmen die Konditionen für einen Hausanschluss selbst fest. Häufig werden während bestimmter Vermarktungsphasen besondere Konditionen angeboten. Auch beim geförderten Ausbau können die konkreten Bedingungen für die Herstellung des Hausanschlusses vom jeweiligen Projekt und Netzbetreiber anhängen.
Informationen zu den konkreten Anschlussbedingungen erhalten Sie beim zuständigen Telekommunikationsunternehmen.
Wer ist für meine Vertrag, Tarif oder eine technische Störung zuständig?
Für Verträge, Tarife, die Schaltung eines Anschlusses sowie technische Störungen ist das jeweilige Telekommunikationsunternehmen bzw. Ihr Anbieter zuständig. Der Landkreis Vulkaneifel ist kein Netzbetreiber und kein Telekommunikationsanbieter. Die Kreisverwaltung koordiniert die geförderten Breitbandausbauprojekte und begleitet die Entwicklung der digitalen Infrastruktur im Kreisgebiet.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei Fragen zum eigenwirtschaftlichen Ausbau, zu Tarifen, Verträgen, Hausanschlüssen oder konkreten Ausbauzusagen wenden Sie sich bitte direkt an das jeweilige Telekommunikationsunternehmen.
Bei Fragen zum geförderten Breitbandausbau im Landkreis Vulkaneifel steht Ihnen die Breitbandkoordinierungsstelle der Kreisverwaltung zur Verfügung.

