Öffentliche Bekanntmachung
zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23.06.2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun, gegen sie zustellungsbedürftige Entscheidungen getroffen hat.
| Betroffene Person: | Henke, René Harry |
| Geburtsdatum: | 16.09.1980 |
| letzte bekannte Anschrift: | Straße (unbekannt), 41812 Erkelenz |
| Anzahl der Schreiben: | 1 |
| Datum des Schreibens: | 20.08.2026 |
| Aktenzeichen: | 5-34101-10-3345 |
Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen bzw. ausgehändigt werden:
Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle –
Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 213 od. 214).
Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden (nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können) bzw. Ansprüche geltend gemacht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt.
Daun, 20.08.2026
Kreisverwaltung Vulkaneifel
- Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle -
Mainzer Str. 25
54550 Daun
Im Auftrag
Gez. Bauer

