Ausnahmegenehmigung für Gurtanlege- und Helmtragepflicht beantragen


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde bei der Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde beziehungsweise der Verbandsgemeindeverwaltung.

Zuständige Abteilungen