Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie in Deutschland studieren möchten und noch keinen Studienplatz haben, können Sie für die Suche eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Die Aufenthaltserlaubnis kann Ihnen erteilt werden, wenn Sie über die schulischen und sprachlichen Voraussetzungen zur Aufnahme eines Studiums verfügen. Möglich ist auch, dass Sie diese Voraussetzungen innerhalb der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erwerben.
Sie müssen Ihren Lebensunterhalt sowie Ihre Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen aufbringen.
Sie können während Ihres Aufenthalts eine Beschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche aufnehmen. Probebeschäftigungen sind bis zu 2 Wochen möglich.
Haben Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, benötigen Sie für Ihren Aufenthalt zur Studienbewerbung die Zustimmung der sorgeberechtigten Personen.
Zuständige Stelle
Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 100,00 €Vorkasse: Neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__45.htmlUnter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung.Gebühr: 50,00 €Vorkasse: Neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__50.htmlDiese Gebühr gilt, wenn Sie minderjährig sind.Welche Fristen muss ich beachten?
Sie sollten die Aufenthaltserlaubnis spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Antragsfrist: 6 Wochen
Die Aufenthaltserlaubnis wird für maximal 9 Monate befristet erteilt.
Geltungsdauer: 9 Monate
Widerspruchsfrist: 1 Monat
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für Kreis Vulkaneifel

