Previous Page  11 / 13 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 11 / 13 Next Page
Page Background

Seite 11

LANDKREIS VULKANEIFEL

Hinweis:

Gemäß § 24 Absatz 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung

von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der

Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von

Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung

oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier

den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder

Formvorschriften gegenüber dem Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier unter

Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend

gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der

in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Öffentliche Bekanntmachung

zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in

Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des

Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung.

Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jobcen-

ter – Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.

Betroffene:

Matthias Picko Geburtsdatum:

06.01.1987

Geburtsort:

Trier

letzte bekannte Anschrift: Bahnhofstraße 9, 54574 Birresborn

Datum des Schreibens:

14.12.2016

Aktenzeichen:

4-31200-075-02271

Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer von ihr bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen

werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Jobcenter, Freiherr-vom-Stein- Str. 15, 54550 Daun (Zimmer 110).

Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen

können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Be-

nachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines

Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550

Daun, Widerspruch einlegt.

Kreisverwaltung Vulkaneifel

Daun, 14.12.2016

i.A. gez.: Daun

Achtung Änderung

Aus organisatorischen Gründen ergeben sich Änderungen bei den Trichinenuntersuchungen der Wildschweine in der 51. und 52.

KW 2016:

51. KW: Untersuchung am Montag, 19.12.2016: Probeneingang bis morgens 06.00 Uhr

Untersuchung am Mittwoch, 21.12.2016: Probeneingang bis morgens 10.00 Uhr

52. KW: Keine Untersuchung am Montag, 26.12.2016

Untersuchung am Dienstag, 27.12.2016: Probeneingang bis morgens 06.00 Uhr

Keine Untersuchung am Mittwoch, 28.12.2016

Untersuchung am Donnerstag, 29.12.2016: Probeneingang bis morgens 10.00 Uhr

TRICHINENUNTERSUCHUNG WILDSCHWEINE

Weihnachtsferien der Kreisbibliothek

Bis zum 23. Dezember 2016 können sich

noch alle Leseratten mit Büchern, Hör-

spielen oder Spielen für die Weihnachts-

ferien eindecken. Die Kreisbibliothek in

Daun ist vom

27. bis zum 30. Dezember

2016

geschlossen. Im neuen Jahr kann

man die Bibliothek dann wieder ab dem

02. Januar zu folgenden Öffnungszeiten

erreichen:

Montag und Donnerstag: 9.00-14.00 Uhr

Dienstag: 10.30-12.30 Uhr, 14.30-19.00

Uhr

Freitag: 10.30-12.30 Uhr, 14.30-18.00

Uhr.

Eifel-Vulkanmuseum

über

die Feiertage geöffnet

Das Vulkanmuseum in Daun ist über

die Weihnachts- und Neujahrstage vom

26.12. bis 31.12.2016 und vom 02.01.

bis 06.01.2017 jeweils von 13.00 Uhr bis

16.30 Uhr geöffnet.