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LANDKREIS VULKANEIFEL
Hinweis:
Gemäß § 24 Absatz 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung
von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der
Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von
Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung
oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier
den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder
Formvorschriften gegenüber dem Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier unter
Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend
gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der
in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Öffentliche Bekanntmachung
zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in
Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des
Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung.
Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jobcen-
ter – Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.
Betroffene:
Matthias Picko Geburtsdatum:
06.01.1987
Geburtsort:
Trier
letzte bekannte Anschrift: Bahnhofstraße 9, 54574 Birresborn
Datum des Schreibens:
14.12.2016
Aktenzeichen:
4-31200-075-02271
Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer von ihr bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen
werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Jobcenter, Freiherr-vom-Stein- Str. 15, 54550 Daun (Zimmer 110).
Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen
können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Be-
nachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines
Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550
Daun, Widerspruch einlegt.
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Daun, 14.12.2016
i.A. gez.: Daun
Achtung Änderung
Aus organisatorischen Gründen ergeben sich Änderungen bei den Trichinenuntersuchungen der Wildschweine in der 51. und 52.
KW 2016:
51. KW: Untersuchung am Montag, 19.12.2016: Probeneingang bis morgens 06.00 Uhr
Untersuchung am Mittwoch, 21.12.2016: Probeneingang bis morgens 10.00 Uhr
52. KW: Keine Untersuchung am Montag, 26.12.2016
Untersuchung am Dienstag, 27.12.2016: Probeneingang bis morgens 06.00 Uhr
Keine Untersuchung am Mittwoch, 28.12.2016
Untersuchung am Donnerstag, 29.12.2016: Probeneingang bis morgens 10.00 Uhr
TRICHINENUNTERSUCHUNG WILDSCHWEINE
Weihnachtsferien der Kreisbibliothek
Bis zum 23. Dezember 2016 können sich
noch alle Leseratten mit Büchern, Hör-
spielen oder Spielen für die Weihnachts-
ferien eindecken. Die Kreisbibliothek in
Daun ist vom
27. bis zum 30. Dezember
2016
geschlossen. Im neuen Jahr kann
man die Bibliothek dann wieder ab dem
02. Januar zu folgenden Öffnungszeiten
erreichen:
Montag und Donnerstag: 9.00-14.00 Uhr
Dienstag: 10.30-12.30 Uhr, 14.30-19.00
Uhr
Freitag: 10.30-12.30 Uhr, 14.30-18.00
Uhr.
Eifel-Vulkanmuseum
über
die Feiertage geöffnet
Das Vulkanmuseum in Daun ist über
die Weihnachts- und Neujahrstage vom
26.12. bis 31.12.2016 und vom 02.01.
bis 06.01.2017 jeweils von 13.00 Uhr bis
16.30 Uhr geöffnet.