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Seite 8

LANDKREIS VULKANEIFEL

240 l Abfallbehälter

=

8,20 €

1.100 l Abfallbehälter

= 39,00 €

(3) Die Gebühr für den zum einmaligen Gebrauch bestimmten Abfallsack für

Restabfall beträgt 3,30 €/Stück, für Papier, Pappe und Karton 1,50 €/Stück und ist

mit dem Erwerb abgegolten. Bei Nichtbenutzung erfolgen keine Rücknahme und

keine Gebührenerstattung.

(4) Gebührenschuldner zahlen für den Ersatz defekter Abfallbehälter eine Gebühr,

soweit der Behälterdefekt seitens der Behälternutzer oder Dritter, mit Ausnahme

des beauftragten Entsorgungsunternehmens, verursacht worden ist, wie folgt:

80 l Abfallbehälter

= 45,00 €

120 l Abfallbehälter

= 48,00 €

240 l Abfallbehälter

= 54,00 €

1.100 l Abfallbehälter

= 243,00 €

Diese Gebühr ist ebenfalls zu zahlen, wenn der Behälter nach Wegfall der

Anschlusspflicht oder im Falle der Änderung der Größe des genutzten

Abfallbehälters nicht an den Landkreis zurückgegeben wird.

(5) Für die Überlassung zusätzlicher Abfallbehälter für Papier, Pappe und Karton

(PPK) wird eine Jahresgebühr wie folgt erhoben:

240 l Abfallbehälter PPK = 26,00 €

1.100 l Abfallbehälter PPK = 122,00 €

4.

§ 13 Gebühren bei der Anlieferung zu den Abfallentsorgungsanlagen

4.1

§ 13 Absatz 1 Nr. 1.1 erhält folgende neue Fassung:

1.1

Unbelasteter Erdaushub ohne chemische

Verunreinigung

Ohne Analyse

6,00 €/m³

4.2

§ 13 Absatz 1 Nr. 1.9 erhält folgende neue Fassung:

1.9

Altholz (A I bis A III gemäß AltholzV)

79,00 €/Mg

11,87 €/lose m³

4.3

§ 13 Absatz 1 erhält folgende neue Nr. 1.10:

1.10

Altholz (A IV gemäß AltholzV)

119,00 €/Mg

17,86 €/lose m³

4.4

§ 13 Absatz 2 erhält folgende neue Fassung:

2.1

Unbelasteter Erdaushub ohne chemische

Verunreinigung

Ohne Analyse

6,00 €/m³

2.2

Böden und Sande oder andere mineralische Stoffe

mit ähnlichen deponietechnischen Eigenschaften

2.2.1

Nicht gefährliche Abfälle

24,90 €/Mg

37,35 €/lose m³

2.2.2

Gefährliche Abfälle

41,90 €/Mg

62,89 €/lose m³

2.3

Bauschutt oder andere Stoffe mit ähnlichen

deponietechnischen Eigenschaften

2.3.1

Nicht gefährliche Abfälle

29,20 €/Mg

35,04 €/lose m³

2.3.2

Gefährliche Abfälle

49,60 €/Mg

59,60 €/lose m³

2.4

Asbesthaltige Abfälle und Abfälle mit künstlichen

Mineralfasern

2.4.1

Asbesthaltige Abfälle

116,00 €/Mg

162,40 €/lose m³

2.4.2

Dämmmaterialien, die gefährliche Stoffe enthalten

(Künstliche Mineralfasern und/oder Asbest)

330,00 €/Mg

16,50 €/lose m³

5.

§ 20 Gebühren bei der Anlieferung zu den Abfallentsorgungsanlagen

§ 20 Absatz 1 erhält folgende neue Fassung:

(1) Für die Beseitigung bzw. Verwertung von Abfällen, die durch den Abfall-

besitzer zulässigerweise zu der vom A.R.T. bestimmten Abfallentsorgungs-

anlage bzw. einem vom A.R.T. beauftragten Dritten angeliefert werden,

kommen folgende Gebührensätze zur Anwendung:

a) Kleinmengen von gemischten Siedlungsabfällen

(Abfallverzeichnisnummer 200301) und Baumischabfälle

(Abfallverzeichnisnummer 170904)

bis zu einer Masse von 1.000 kg je Anliefertag

142,00 €/Mg

bis zu einem Volumen von 5 m³ je Anliefertag

Gemischte Siedlungsabfälle

(Abfallverzeichnisnummer 200301)

28,40 €/lose m³

bis zu einem Volumen von 1,5 m³ je Anliefertag

Baumischabfälle

(Abfallverzeichnisnummer 170904)

85,20 €/lose m³

b) Mineralische Abfälle

(unbelastetes Bodenmaterial)

nach LAGA Z0 und Z0*

6,00 €/lose m³

c) Mineralische Abfälle

(leicht belastetes Bodenmaterial)

nach Deponieklasse DK 0

13,42 €/Mg

25,49 €/lose m³