

Seite 3
LANDKREIS VULKANEIFEL
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Abteilung Zentrales,
Finanzen und Kultur
Mainzer Straße 25
54550 Daun
Ihr Ansprechpartner:
Markus Schneider
Telefon:
06592/933-246
Mail:
markus.schneider
@vulkaneifel.de www.vulkaneifel.deDie Kreisverwaltung Vulkaneifel stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum
01.05.2017,
eine/n
Fahrer/in und Hausmeister/in mit Zusatzaufgaben
unbefristet und in Vollzeit ein.
Zu Ihrem Aufgabenbereich gehört insbesondere
• Tätigkeit als Cheffahrer des Landrats
• Betreuung des Verwaltungsgebäudes der Kreisverwaltung einschließlich des Außen-
bereiches (Rasen- und Heckenschnitt, Unkrautbeseitigung, Winterdienst etc.)
• selbständige Durchführung kleinerer Reparaturen im und außerhalb des Verwaltungs-
gebäudes
• Verantwortlichkeit für die Gebäudesicherheit und den Schließdienst (Kontrollgänge in
den frühen Morgen- und späten Abendstunden sind erforderlich)
• Reinigung, Betreuung und Wartung der Dienstfahrzeuge
• Übernahme von Außendiensttätigkeiten und einfachen Vollzugsmaßnahmen der
Kreisordnungsbehörde nach entsprechender Zusatzqualifizierung
Sie erfüllen das Anforderungsprofil bei
• erfolgreich abgeschlossener handwerklicher Berufsausbildung mit Berufserfahrung
• überdurchschnittlichem Engagement und Arbeitsfreude
• uneingeschränkter gesundheitlicher Eignung für Fahrtätigkeit und körperliche Arbeit in
unterschiedlichen Körperhaltungen
• Mobilität (inkl. Fahrerlaubnis Klasse B bzw. 3) und zeitlicher Flexibilität, häufig auch
außerhalb der regulären Dienstzeit
• Wohnortnähe zum Verwaltungsgebäude der Kreisverwaltung (aufgrund der Kontroll-
gänge am Morgen und Abend) ist von Vorteil
Wir bieten Ihnen
• eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit
• Bezahlung bis zur Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst sowie
der im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen, insbesondere Zusatzversorgung
Ihre Bewerbung erwarten wir bis zum 20.01.2017.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt. In Umsetzung des Landes-
gleichstellungsgesetzes begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von Frauen.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte in elektronischer Form, zusammengefasst zu einem
Dokument im pdf-Format, an die nebenstehende Mailadresse. Bitte reichen Sie keine
(Original-) Unterlagen in Papierform oder Bewerbungsmappen etc. ein, da diese aus
organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden.
A
mtliche
bekanntmachung
Bekanntgabe gemäß § 3 a, Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Die Firma C & C Windenergie GmbH & Co. KG, Trierer Straße 43, 54611 Hallschlag, hat die immissionsschutzrechtliche Geneh-
migung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windkraftanlage vom Typ ENERCON E-82 E 2 mit einer Nabenhöhe von 138,38 m,
einem Rotordurchmesser von 82 m, einer Gesamthöhe von 179,38 m und einer Nennleistung von 2.300 kW in der Gemarkung
Hallschlag, Flur 12, Flurstück-Nr. 13/7, beantragt.
Das Vorhaben fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der z. Zt. gülti-
gen Fassung.
Die Kreisverwaltung Vulkaneifel hat als zuständige Genehmigungsbehörde gemäß § 3 e Abs. 1 Nr. 2 UVPG i. V. m. § 3 c Satz 1
UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles durchgeführt. Danach wird das Vorhaben nach Einschätzung der Kreisver-
waltung Vulkaneifel aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 UVPG aufgeführten Kriterien
keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären, haben.
Es besteht daher keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, so dass eine solche unterbleibt.
Gemäß § 3 a Satz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.
Die entsprechenden Unterlagen sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes bei der Kreis-
verwaltung Vulkaneifel, Zimmer 304, Mainzer Straße 25, 54550 Daun - während der üblichen Dienstzeit - zugänglich.
Kreisverwaltung Vulkaneifel - Abt. Bauen, Umwelt und Schulen
54550 Daun, 12.12.2016
gez. Dieter Schmitz
Abteilungsleiter