Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)
Mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) steigen die Anforderungen an die Kinder- und Jugendhilfe deutlich. Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt ein Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder im Umfang von acht Stunden an fünf Werktagen, auch in den Ferien mit begrenzter Schließzeit. Die Verantwortung liegt bei den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, die gemeinsam mit Schulen und weiteren Partnern bedarfsgerechte Angebote, Raumkonzepte und Qualitätsstandards entwickeln müssen. Gleichzeitig sind Investitionsmaßnahmen zu planen und umzusetzen, die durch Bundesmittel unterstützt werden. Entscheidend ist eine enge Abstimmung zwischen Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung sowie der Aufbau verlässlicher Kooperations- und Vernetzungsstrukturen.

