Jugendhilfeplanung und Jugendförderung
Förderung der Jugendarbeit in Sportvereinen
Gemäß den Richtlinien des Landkreises Vulkaneifel, Ziff. 5 gibt es einen Zuschuss für Sportvereine und Freizeitsportvereine, die eine Mitgliedschaft im Sportbund nachweisen. Der Zuschuss beträgt 5,00 € pro Mitglied bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Weitere Voraussetzung für den Zuschuss ist der Beitritt des Vereines zur Rahmenvereinbarung gem. § 72 SGB VIII vom 23.01.2014 (Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung).







