Jugendhilfeplanung

Jugendhilfeplanung

Die Jugendhilfeplanung (§ 80 SGB VIII) gestaltet die Kinder- und Jugendhilfe systematisch und zukunftsorientiert. Ziel ist die Schaffung positiver Lebensbedingungen sowie bedarfsgerechter Angebote (§§ 1, 79 SGB VIII). Zentrale Schritte sind die Bestandsanalyse, die Bedarfsermittlung unter Beteiligung junger Menschen und Sorgeberechtigter sowie die rechtzeitige Maßnahmenplanung inklusive Vorsorge für unvorhergesehenen Bedarf. Berücksichtigt werden auch interne Bedarfe des Jugendamts. Aufgaben umfassen Zieldefinition, Akteursbeteiligung, Ressourcenplanung und Priorisierung. Zudem beinhaltet sie die Abstimmung mit anderen Planungen, Qualitätsentwicklung (§§ 79, 79a SGB VIII), Netzwerkaufbau, Koordination von Arbeitsgemeinschaften, Öffentlichkeitsarbeit und Sozialberichterstattung.