Kreisjugendpflege
Außerschulische Jugendbildung umfasst allgemeine, politische, soziale, gesundheitliche, kulturelle, naturkundliche und technische Angebote (§ 11 SGB VIII). Dazu gehören Planung, Durchführung und Evaluation von Maßnahmen, Projekten und Programmen der Jugendarbeit. Neue pädagogische Konzepte werden entwickelt, umgesetzt und bestehende Angebote fortlaufend überprüft, etwa in Sport, Spiel, Arbeitswelt-, schul- und familienbezogener sowie internationaler Jugendarbeit und Erholung. Träger, Teams und Kommunen werden fachlich beraten, insbesondere zur Förderung junger Menschen. Zudem erfolgen Gesamtplanung, Beteiligungsprozesse, Öffentlichkeitsarbeit und Präsentation in Gremien. Auch Gruppenleiterschulungen (JuleiCa) werden organisiert. Diese Aufgaben entsprechen der klassischen Kreisjugendpflege.

