Netzwerkkoordination nach dem Landeskinderschutzgesetz

Netzwerkkoordination nach dem Landeskinderschutzgesetz

Planung und Aufbau eines lokalen, interdisziplinären Netzwerks Kindesschutz (§1 Abs. 3 LKindSchuG): Die Netzwerkkoordination nach dem Landeskinderschutzgesetz umfasst den Aufbau und die Organisation eines interdisziplinären lokalen Kinderschutznetzwerks. Dazu gehören die Planung, Durchführung, Moderation, Dokumentation und Auswertung jährlicher Netzwerkkonferenzen sowie regelmäßiger Arbeitsgruppen. Ergänzend erfolgt die regionale und überregionale Vernetzung durch Teilnahme an Koordinatorentreffen und Fachgremien. Fachliche Konzepte werden entwickelt und fortgeschrieben, Kontakte zu Jugendhilfe- und Gesundheitseinrichtungen gepflegt sowie Fortbildungen für Fachkräfte organisiert. Zudem wird regelmäßig über die Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes berichtet. Zielgruppen sind Kinder, Jugendliche sowie Familien mit psychisch oder suchterkrankten Eltern und die beteiligten Fachkräfte. Ziel ist es, frühzeitig passende Hilfen bereitzustellen und Angebote weiterzuentwickeln und neue Hilfen zu schaffen zu können.