Handelsartenschutz

Der Handelsartenschutz dient dem Erhalt bedrohter Tier- und Pflanzenarten. Er regelt, welche Arten gehandelt, gezüchtet oder gehalten werden dürfen. Grundlage bilden die EU-Artenschutzverordnung (EG Nr. 338/97) sowie das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).

Ziel ist es, den illegalen Handel mit geschützten Arten zu verhindern und sicherzustellen, dass legale Aktivitäten wie Zucht oder Verkauf nachvollziehbar und tiergerecht erfolgen. Wer Tiere oder Pflanzen geschützter Arten besitzt, muss bestimmte Nachweis- und Meldepflichten erfüllen.

Typische Fälle im Handelsartenschutz sind zum Beispiel die Haltung von Schildkröten, Reptilien oder Papageien. Des Weiteren fällt aber auch der Verkauf oder Erwerb von Tierpräparaten oder geschützten Pflanzen unter den Handelsartenschutz.

Durch konsequente Kontrollen und Beratung wird sichergestellt, dass Artenschutz nicht an den Grenzen des Handels endet.

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