Umgang mit Neobiota / invasiven Arten
Als Neobiota gelten Arten, die durch menschlichen Einfluss in Gebiete gelangt sind, in denen sie ursprünglich nicht heimisch waren. Man unterscheidet zwischen Neophyten (Pflanzen), Neomyceten (Pilze) und Neozoen (Tiere).
Wann gilt eine Art als „invasiv“?
„Invasiv“ werden Neobiota genannt, die nachweisbar negative Auswirkungen z.B. auf die heimische Biodiversität, die menschliche Gesundheit oder Nutztiere und Wirtschaft haben. Im Naturschutz steht dabei die Gefährdung heimischer Arten und Lebensgemeinschaften im Vordergrund.
Wichtig hier zu beachten:
Bei etablierten invasiven Arten findet keine aktive Bekämpfung mehr statt. Hier ist der Grundstückseigentümer in Verantwortung die Arten zu beseitigen. Beispiele hierfür sind der Riesenbärenklau und die asiatische Hornisse.
Weitere Informationen zu Neobiota und den Umgang mit invasiven Arten finden Sie auch beim Landesamt für Umwelt – Rheinland-pfalz.

