Der Landkreis Vulkaneifel ist bestürzt über die Bewilligung des Landesamts für Geologie und Bergbau zur bergrechtlichen Zulassung des Rohstoffabbaus am Scharteberg vom 14.07.2026.
Der Scharteberg – einzigartiges Natur- und Geologieerbe
Für den Landkreis Vulkaneifel ist der Scharteberg weit mehr als ein markanter Berg. Gemeinsam mit dem Hinterweiler-Köpfchen bildet er einen charakteristischen Doppelgipfel, der auf vulkanische Aktivitäten zurückgeht und das Landschaftsbild der Vulkaneifel seit Jahrtausenden prägt. Beide vulkanischen Erhebungen ruhen auf rund 600.000 Jahre alten vulkanischen Strukturen und sind durch Lavaströme miteinander verbunden. Gerade diese geologische Besonderheit macht den Scharteberg zu einem unverwechselbaren Wahrzeichen unserer Vulkaneifel.
Bereits 1938 wurden die Lavablockfelder am Hauptgipfel als Naturdenkmal ausgewiesen. Mit einer Nachtragsverordnung aus dem Jahr 1948 wurde der Schutz auf den gesamten markanten Doppelgipfel ausgeweitet. Bis Oktober 2024 hat die Schutzverordnung jeglichen Gesteinsabbau oberhalb der Höhenlinie von 640 Metern untersagt. Nach einem mehrjährigen Rechtsstreit zur Ausweitung des Lavasandtagebaus „Kirchweiler 3“ ist das Oberverwaltungsgericht Koblenz (OVG) im Oktober 2024 in seinem Urteil zu der Enscheidung gekommen, dass der Schutzstatus des Schartebergs als Naturdenkmal nicht gegeben ist.
Fatales Signal für den Naturschutz
Bereits die Entscheidung des OVG im Oktober 2024, den Scharteberg nicht mehr als Naturdenkmal anzuerkennen, war aus Sicht von Landrätin Julia Gieseking, der Unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Vulkaneifel sowie der politischen Gremien absolut unverständlich. Dass das Landesamt für Geologie und Bergbau in der Folge die bergrechtliche Zulassung des Rohstoffabbaus am Scharteberg nun bewilligt, wird von der Kreisverwaltung Vulkaneifel mit großem Entsetzen und erheblichem Unverständnis aufgenommen. Nach Ansicht der Kreisverwaltung bleibt der Scharteberg schützenswert. Es handelt sich um ein einzigartiges, identitätsstiftendes Naturdenkmal mit wertvollen Naturräumen.
Bewilligung entgegen politischem Willen vor Ort
Die Bewilligung der bergrechtlichen Zulassung des Rohstoffabbaus am Scharteberg widerspricht ausdrücklich dem politischen Willen im Landkreis Vulkaneifel, der einen Abbauausschluss vorsieht.
Im Lösungsdialog Rohstoffsicherung wurde mit allen Beteiligten an runden Tischen ein breit getragenes Rohstoffsicherungskonzept erarbeitet, bei dem nicht nur die Belange des Naturschutzes, sondern auch die Belange des Lavaabbaus und der Unternehmen berücksichtigt worden sind. Im Ergebnis sieht der Entwurf des neuen Raumordnungsplans ein Ausschlussgebiet für Rohstoffabbau vor, indem sich auch der Scharteberg und das Hinterweiler-Köpfchen befindet. Gleichzeitig befindet sich aufgrund archäologischer Funde ein Grabungsschutzgebiet in Aufstellung.
Landrätin Julia Gieseking betont:
„Die Bewilligung der bergrechtlichen Zulassung des Rohstoffabbaus am Scharteberg durch das Landesamt für Geologie und Bergbau missachtet den gemeinsam erarbeiteten Prozess und setzt sich über den klaren politischen Willen vor Ort in der Vulkaneifel hinweg – ein herber Schlag, für alle, die sich über Jahre hinweg hier eingebracht haben."


