Seit Anfang des Jahres steht Haushalten im Landkreis Vulkaneifel die bewährte Windel- und Inkontinenztonne des Zweckverbands A.R.T. zur Verfügung. Das freiwillige Zusatzangebot richtet sich an Haushalte mit einem erhöhten Windelaufkommen – beispielsweise Familien mit Kleinkindern oder Menschen mit Inkontinenzversorgung – und ermöglicht eine hygienische sowie komfortable Entsorgung entsprechender Abfälle.
Nachfolgend finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Beantragung und Nutzung der Windel- und Inkontinenztonne.
Wer kann eine Windel- und Inkontinenztonne beantragen?
Haushalte, in denen Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres oder Personen mit Bedarf an einer Inkontinenzversorgung leben und dort mit erstem Wohnsitz gemeldet sind, können auf schriftlichen Antrag beim A.R.T. eine Windel- und Inkontinenztonne in den Größen 60, 80 oder 120 Liter beantragen.
Wie sieht die Windel- und Inkontinenztonne aus?
Eine Windel- und Inkontinenztonne sieht aus wie eine "normale" Restmülltonne. Es handelt sich um einen Kunststoffbehälter mit Deckel und Rädern, der wie eine übliche Mülltonne am Abfuhrtag bereitgestellt wird.
Welche Größe hat die Windel- und Inkontinenztonne?
Es werden 60 Liter-, 80 Liter-, 120 Liter-Behälter angeboten.
Wie kann ich eine Windel- und Inkontinenztonne beantragen?
Ein zusätzlicher Behälter für Windel- und Inkontinenzmaterial kann in drei verschiedenen Größen (60, 80 oder 120 Liter) unter folgendem Link direkt beim A.R.T. beantragt werden:
https://www.art-trier.de/seite/windelsaecke-windelbehaelter
Nach Bewilligung des Antrags wird die Windel- und Inkontinenztonne vom A.R.T. bereitgestellt. Über den Zeitpunkt der Auslieferung werden Sie informiert.
Wie oft wird die Windel- und Inkontinenztonne geleert?
Die Leerung erfolgt im 14-tägigen-Rhythmus der Restmüllabfuhr. Die Leerungen sind nicht voneinander abhängig, d.h. zu den Terminen kann auch nur die Windel- & Inkontinenztonne am Abfuhrtag am Straßenrand bereitgestellt werden.
Wie hoch sind die Gebühren?
Es wird keine Jahresgrundgebühr erhoben. Gebühren entstehen ausschließlich für die in Anspruch genommenen Leerungen entsprechend der gültigen Gebührensatzung. Die Gebührensätze finden Sie hier:
Muss ich eine Mindestanzahl an Leerungen bezahlen?
Nein. Es werden nur die Leerungen berechnet, die tatsächlich durchgeführt werden.
Wie lange kann die Windel- und Inkontinenztonne genutzt werden?
Bei Kleinkindern bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres. Bei medizinischem Bedarf solange der Bedarf besteht.
Was passiert mit meinen bisherigen Windelsäcken?
Vorhandene Windelsäcke können weiterhin verwendet werden, bis sie aufgebraucht sind.
Warum bekomme ich eine zusätzliche Windel- und Inkontinenztonne? Kann ich nicht einfach meine Restmülltonne vergrößern?
Grundsätzlich ist es weiterhin möglich, eine größere Restmülltonne zu beantragen. Die Windel- und Inkontinenztonne stellt jedoch ein zusätzliches Angebot für Haushalte mit erhöhtem Windelaufkommen dar.
Die separate Windel- und Inkontinenztonne bietet mehrere Vorteile:
- bedarfsorientierte Gebühren: Es werden nur die tatsächlichen Leerungen berechnet
- kostengünstiger als dauerhaft eine größere Restmülltonne vorzuhalten
- bedarfsorientierte Nutzung, z. B. während der ersten drei Lebensjahre eines Kindes
- Rückgabe möglich, sobald die Windel- und Inkontinenztonne nicht mehr benötigt wird oder bei Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes
Viele Haushalte haben nur zeitweise eine zusätzliche Abfallvolumen durch Windeln. Die Windel- und Inkontinenztonne ermöglicht hierfür eine passende und bedarfsgerechte Lösung, ohne die reguläre Restmülltonne dauerhaft vergrößern zu müssen.
Was passiert, wenn ich die Windel- und Inkontinenztonne nicht mehr benötige?
Die Windel- und Inkontinenztonne muss beim A.R.T. wieder abgemeldet bzw. zurückgegeben werden.
Kontakt bei Rückfragen:
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.)

