Landkreis veranlasst Rückbau von drei Windenergieanlagen in Walsdorf-Zilsdorf

Der Landkreis Vulkaneifel veranlasst den Rückbau von drei seit 2013 stillstehenden Windenergieanlagen im Bereich Walsdorf-Zilsdorf. Die Anlagen stellen aufgrund ihres Zustands und wiederholter unbefugter Zugänge inzwischen ein nicht unerhebliches Sicherheitsrisiko dar. Nachdem die Genehmigungen für die Anlagen rechtskräftig erloschen sind und der Betreiber seiner Verpflichtung zum Rückbau trotz mehrfacher Aufforderung nicht nachgekommen ist, lässt der Landkreis die Anlagen nun im Wege der Ersatzvornahme zurückbauen. Damit sollen die bestehenden Gefahren beseitigt und die nicht mehr genehmigten Anlagen vollständig aus dem Landschaftsbild entfernt werden.

Genehmigungen seit 2024 endgültig erloschen

Die drei Windenergieanlagen wurden Ende 2004 durch den Landkreis Vulkaneifel genehmigt und anschließend errichtet. Seit September 2013 sind die Anlagen außer Betrieb und speisen keinen Strom mehr in das öffentliche Netz ein.

Aufgrund der fehlenden Stromeinspeisung erklärte der Landkreis Vulkaneifel im Herbst 2016 die Genehmigungen für erloschen. Gegen diese Entscheidung beschritt der Betreiber den Rechtsweg. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bestätigte im Jahr 2023 das Erlöschen der Genehmigungen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies 2024 den Antrag auf Zulassung der Revision zurück. Damit ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen.

Der Betreiber wurde in der Folge mehrfach zum Rückbau der Anlagen aufgefordert. Da der Betreiber dieser Verpflichtung bislang nicht nachgekommen ist, veranlasst der Landkreis Vulkaneifel den Rückbau nun im Wege der Ersatzvornahme und lässt die Arbeiten durch ein beauftragtes Fachunternehmen durchführen.

Sicherheitsrisiko durch stillstehende Anlagen

Der Rückbau ist nicht nur aufgrund des Erlöschens der Genehmigungen erforderlich. Die seit mehr als zehn Jahren stillstehenden Anlagen befinden sich teilweise in einem Zustand, der mit erheblichen Sicherheitsrisiken verbunden ist. Bei einer der drei Anlagen ist der Rotor bereits demontiert und liegt am Boden. Zudem kam es wiederholt zu unbefugtem Betreten der Anlagen. Dabei wurden unter anderem Türen aufgeschnitten und Personen kletterten auf beziehungsweise in die Anlagen. Aufgrund des Zustands der Anlagen und der damit verbundenen Gefahren ist der Rückbau nun dringend erforderlich.

„Die Anlagen sind seit vielen Jahren außer Betrieb und dürfen nicht mehr betrieben werden. Mit dem Rückbau wollen wir die bestehenden Gefahren beseitigen und zugleich die nicht mehr genehmigten Anlagen aus dem Landschaftsbild entfernen“, erklärt Landrätin Julia Gieseking.

Landkreis setzt Rückbau im Wege der Ersatzvornahme um

Für den Rückbau einer Windenergieanlage ist grundsätzlich der Betreiber verantwortlich. Da dieser seiner Verpflichtung bislang nicht nachgekommen ist, führt der Landkreis Vulkaneifel den Rückbau im Wege der Ersatzvornahme durch.

Die Kosten für den Rückbau und die Entsorgung der drei Windenergieanlagen werden derzeit auf rund 500.000 Euro geschätzt. Diese Kosten übernimmt der Landkreis zunächst. Gleichzeitig wird der Landkreis die entstandenen Kosten gegenüber dem Betreiber und anteilig auch gegenüber dem Flächeneigentümer geltend machen.

Dem Rückbau sind umfangreiche Verwaltungs- und Gerichtsverfahren vorausgegangen. Nachdem der Rechtsweg im Jahr 2024 abgeschlossen war, waren weitere Vorbereitungen für die Umsetzung des Rückbaus erforderlich. Hierzu gehörten unter anderem die Beteiligung der zuständigen Stellen des Natur- und Umweltschutzes, die Klärung baurechtlicher Fragen sowie die Abstimmung mit der Ortsgemeinde und den betroffenen Flächeneigentümern und Pächtern.

Für die Rückbauarbeiten wurden drei Vergleichsangebote eingeholt. Den Auftrag erhielt der wirtschaftlichste Anbieter, der zugleich das schlüssigste Rückbau- und Wegekonzept vorgelegt hatte. Die Auswirkungen des Rückbaus auf Natur und Landschaft wurden im Rahmen eines Fachbeitrags Naturschutz umfassend betrachtet und bilanziert.

Vorbereitungen beginnen im Oktober

Mit den vorbereitenden Arbeiten soll ab dem 12. Oktober 2026 begonnen werden. Dazu gehören unter anderem die Einrichtung der Baustellen sowie die Vorbereitung der erforderlichen Zufahrten und Arbeitsflächen. Bei der Planung der Wege- und Arbeitsflächen wurde darauf geachtet, möglichst die bereits für die Errichtung der Anlagen genutzten Flächen, beispielsweise die vorhandenen Kranstellflächen, erneut zu nutzen. Dadurch wird vermieden, dass für den Rückbau zusätzliche, bislang unbeanspruchte Flächen in Anspruch genommen werden. Mit dem eigentlichen Rückbau der Windkraftanlagen soll – abhängig von den Witterungsverhältnissen und dem Bauablauf – voraussichtlich Ende Oktober begonnen werden.

Die Windenergieanlagen sind bereits vom Stromnetz getrennt und spannungsfrei. Vor dem eigentlichen Rückbau werden Betriebsstoffe aus dem Maschinenhaus, beispielsweise Getriebeöl, Hydrauliköl und Schmierstoffe, abgesaugt und fachgerecht entsorgt. Für den Rückbau werden die Türme und Rotoren mithilfe eines Hauptkrans und eines Hilfskrans fachgerecht demontiert. Die einzelnen Anlagenteile werden anschließend am Boden in transportgerechte Einzelteile zerlegt, abtransportiert und den jeweiligen fachgerechten Verwertungs- beziehungsweise Entsorgungswegen zugeführt. Mit der Durchführung der Rückbauarbeiten hat der Landkreis die Firma Krämer Bau aus Kelberg beauftragt.

Fachgerechte Entsorgung und ökologische Baubegleitung

Beim Rückbau werden geeignete Maßnahmen getroffen, um Beeinträchtigungen des Bodens und der Umwelt zu vermeiden. Die Arbeits- und Zufahrtsflächen werden mit geeigneten lastverteilenden Platten ausgelegt, die auch für den Schwerlastverkehr geeignet sind. Sie sorgen für eine flächige Verteilung der Lasten und schützen den Boden insbesondere vor irreversiblen Verdichtungen. Zudem werden Vliesmaterialien ausgelegt. Bei Arbeiten, bei denen Staub entsteht, werden wassergebundene Verfahren eingesetzt. Die ausgebauten Anlagenteile werden vor Ort beziehungsweise nach dem Abtransport sortiert und den jeweiligen Verwertungs- oder Entsorgungswegen zugeführt.

Mit der ökologischen Baubegleitung wurde die Firma bnl - bürogemeinschaft für naturschutz und landschaftsökologie, Gerd Ostermann, Birgel, seitens der Kreisverwaltung Vulkaneifel beauftragt. Sie begleitet die naturschutzfachlichen, artenschutzfachlichen, bodenschutzkundlichen und wasserschutzrelevanten Maßnahmen.

Fundamente verbleiben im Boden

Die Fundamente der drei Windenergieanlagen werden nicht zurückgebaut. Sie verbleiben im Boden. Der Rückbau umfasst die oberirdischen und sicherheitsrelevanten Anlagenteile sowie die für die Demontage erforderlichen Komponenten und Einrichtungen. Die genaue Dauer der Arbeiten lässt sich derzeit noch nicht abschließend bestimmen. Sie hängt unter anderem vom tatsächlichen Arbeitsablauf, den Witterungsverhältnissen und den örtlichen Gegebenheiten ab. Für die Rückbauarbeiten sind außerdem Transporte von schwerem Gerät und Anlagenteilen erforderlich. Dadurch kann es zeitweise zu Einschränkungen auf den Zufahrtswegen und im örtlichen Straßenverkehr kommen. Für die erforderlichen Schwerlasttransporte wurde bereits im Rahmen des Rückbaugenehmigungsverfahrens eine Sondernutzungserlaubnis beantragt. Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) ist damit in das baurechtliche Rückbauverfahren eingebunden.

Der Landkreis Vulkaneifel wird über den weiteren Fortgang der Arbeiten informieren.

Alle weiteren Informationen sowie ein ausführlicher Fragenkatalog zum Rückbau der Windenergieanlagen sind auf der Internetseite des Landkreises Vulkaneifel unter www.vulkaneifel.de abrufbar. Der Landkreis Vulkaneifel wird dort auch über den jeweils aktuellen Stand des Rückbaus informieren.