Wer noch mit einem alten Papierführerschein unterwegs ist und diesen umtauschen muss, kann den Antrag im Landkreis Vulkaneifel bequem online stellen. Der gesamte Antrag lässt sich damit von zu Hause aus erledigen – ein persönlicher Termin bei der Führerscheinstelle ist für den Umtausch nicht erforderlich.
Umtauschfristen laufen schrittweise ab
Viele Besitzerinnen und Besitzer eines alten Papierführerscheins müssen ihren Führerschein inzwischen gegen den einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) umtauschen. Die alten Dokumente verlieren seit dem 19. Januar 2022 schrittweise ihre Gültigkeit. Die jeweiligen Fristen richten sich dabei nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers oder auch nach dem Ausstellungsjahr. Auch ältere Führerscheine im Scheckkartenformat müssen entsprechend der geltenden Fristen umgetauscht werden.
Für die folgenden Ausstellungsjahre gelten diese Fristen:
- 2002 bis 2004: 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: 19. Januar 2028
- 2008: 19. Januar 2029
- 2009: 19. Januar 2030
- 2010: 19. Januar 2031
- 2011: 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: 19. Januar 2033
Für Inhaberinnen und Inhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, gilt unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins eine Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2033.
Einfach online statt Termin vor Ort
Wer im Landkreis Vulkaneifel seinen Führerschein umtauschen möchte, hat die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Der entsprechende Online-Dienst steht direkt auf der Internetseite des Landkreises zur Verfügung. Für den Online-Antrag werden unter anderem ein Identitätsnachweis, ein aktuelles biometrisches Passfoto und der bisherige Führerschein benötigt. Bei der Anfertigung des Passfotos mit einem persönlichen Endgerät ist darauf zu achten, dass ein neutraler Hintergrund gewählt wird. Je nach Einzelfall können zusätzlich eine Karteikartenabschrift oder eine aktuelle Melde-bescheinigung erforderlich sein. Der Online-Service ist hier erreichbar.
Wer den Antrag lieber persönlich stellen möchte, kann auch weiterhin einen Termin bei der Führerscheinstelle vereinbaren. Die Terminvergabe erfolgt online über das Terminportal des Landkreises unter termin.vulkaneifel.de.
Fahrerlaubnis bleibt bestehen
Wichtig für alle, die ihren Führerschein umtauschen müssen: Die Umtauschpflicht betrifft lediglich das Führerscheindokument. Die zugrunde liegende Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Mit dem Dokumententausch bleiben die bisherigen Führerscheinrechte grundsätzlich erhalten.
Rechtzeitig um den Umtausch kümmern
Wer seinen Führerschein noch nicht umgetauscht hat, sollte prüfen, welche Frist für das eigene Dokument gilt und den Umtausch rechtzeitig beantragen. Insbesondere für Führerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004, deren Inhaber nach 1953 geboren sind, rückt die nächste Frist am 19. Januar 2027 näher. Der Landkreis Vulkaneifel macht den notwendigen Dokumententausch mit dem Online-Service besonders unkompliziert: Antrag ausfüllen, benötigte Unterlagen einreichen und den Führerscheintausch bequem von zu Hause aus anstoßen.
Weitere Informationen zu den Fristen, den benötigten Unterlagen und zum Online-Antrag finden Sie hier.
Des Weiteren ist die Online-Antragstellung auch für die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis möglich. Der Online-Service ist hier erreichbar.


