Junge Menschen (bis zu einem Alter von 27 Jahren) mit einer drohenden oder vorliegenden Behinderung sowie ihre Familien haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine unabhäng-ige Beratung, Unterstützung und Begleitung bei Themen der Eingliederungshilfe.
Der Alltag junger Menschen mit (drohender) Behinderung und ihrer Familien kann oft herausfordernd sein. Die Verfahrenslotsin unterstützt dabei, sich im komplexen System der Sozialleistungen zurechtzufinden und die Teilhabe junger Menschen mit (drohender) Behinderung am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.
Die Verfahrenslotsin ist eine Ansprechperson beim Jugendamt, die berät und dabei unterstützt, die passende Eingliederungshilfe zu erhalten. Sie arbeitet vertraulich, unabhängig und kostenfrei und wird nur auf Wunsch der anspruchsberechtigten Person tätig. Die Verfahrenslotsin stellt eine Vertrauens- und Kontaktperson dar und vertritt die Interessen junger Menschen mit (drohender) Behinderung und ihrer gesetzlichen Vertreter. Sie berät zu den Angeboten der Eingliederungshilfe nach SGB VIII und SGB IX und erklärt Verfahrensabläufe, Bescheide und Fachbegriffe. Zusätzlich hilft sie Anträge zu stellen und berät über die Möglichkeiten bei der Ablehnung einer Eingliederungshilfe (Widerspruchsverfahren). Sie kann als Vertrauensperson Gespräche begleiten und informiert und vermittelt zu anderen Unterstützungsangeboten und Ansprechpersonen.
Die Beratung ist barrierearm und über Telefon, per E-Mail, persönlich im Jugendamt, zu Hause oder an anderen Orten möglich.
Sie sind jünger als 27 Jahre und haben eine (drohende) Behinderung oder Sie haben ein Kind mit (drohender) Behinderung? Sie brauchen Unterstützung oder wünschen eine Beratung? Die Beratung soll unabhängig sein? Dann kontaktieren Sie die Verfahrenslotsin Nina Pauls (Sozialpädagogin).
Kontaktdaten:
Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt
Mainzer Straße 25, 54550 Daun
Telefon: 06592/ 933-254, Email: verfahrenslotse@vulkaneifel.de
Die Inhalte der Beratung werden streng vertraulich behandelt. Die Verfahrenslotsin ist an die Schweigepflicht gebunden. Das Angebot kann jederzeit genutzt werden – vor, während oder nach einem Antrag auf Eingliederungshilfe. Weitere Informationen finden Sie unter: www.vulkaneifel.de


