Der Ausbau einer leistungsfähigen und zukunftsfähigen digitalen Infrastruktur bleibt eines der zentralen Infrastrukturprojekte des Landkreises Vulkaneifel. Ziel des Landkreises ist weiterhin eine möglichst flächendeckende Versorgung mit Glasfaser – auch in ländlichen und schwer erschließbaren Bereichen. Dabei gibt es zwei Wege: den eigenwirtschaftlichen Ausbau durch Telekommunikationsunternehmen und den geförderten Ausbau, bei dem der Landkreis gemeinsam mit den Verbandsgemeinden aktiv werden kann.
In den vergangenen Jahren haben Telekommunikationsunternehmen in zahlreichen Ortsgemeinden sowie Ortsteilen Glasfasernetze auf eigene Kosten ausgebaut oder entsprechende Ausbauvorhaben angekündigt. Bundesweit befindet sich der Glasfasermarkt im Wandel. Insbesondere gestiegene Bau- und Finanzierungskosten führen aktuell dazu, dass Telekommunikationsunternehmen geplante Ausbauvorhaben neu bewerten, zeitlich verschieben oder teilweise nicht weiterverfolgen.
Auch die Erkenntnisse aus dem jüngsten Markterkundungsverfahren des Landkreises bestätigen diese Entwicklung. Das im Sommer 2026 durchgeführte Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass für rund 7.000 weitere Adressen im Kreisgebiet derzeit keine gesicherte eigenwirtschaftliche gigabitfähige Ausbauperspektive mehr besteht. Für diese Bereiche waren zuvor Ausbauabsichten von Telekommunikationsunternehmen benannt worden. Sie waren deshalb bislang nicht Bestandteil des Förderprojektes des Landkreises.
Eigenwirtschaftlicher Ausbau liegt in der Verantwortung der Unternehmen
Beim eigenwirtschaftlichen Ausbau planen, finanzieren und realisieren Telekommunikationsunternehmen den Glasfaserausbau auf eigene Rechnung. Sie entscheiden eigenständig, in welchen Gebieten sie investieren und wann ein Ausbau erfolgt. Der Landkreis kann einen solchen Ausbau weder verbindlich einfordern noch ein Unternehmen dazu verpflichten, bestimmte Ortsgemeinden oder Adressen zu erschließen.
Auch bereits angekündigte Ausbauvorhaben können von den Unternehmen aufgrund veränderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen angepasst, verschoben oder zurückgenommen werden. Die konkrete Ausbauplanung und Investitionsentscheidung liegen letztlich in der unternehmerischen Verantwortung des jeweiligen Telekommunikationsunternehmens.
Der Landkreis steht weiterhin im engen und konstruktiven Austausch mit den im Kreisgebiet tätigen Telekommunikationsunternehmen. Gleichzeitig gilt es, die veränderte Ausgangslage zu bewerten und bestehende sowie neu entstehende Versorgungslücken in den Blick zu nehmen.
Landkreis übernimmt Verantwortung beim geförderten Ausbau
Dort, wo ein eigenwirtschaftlicher Ausbau nicht zu erwarten ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein geförderter Ausbau möglich sein. In diesem Bereich übernimmt der Landkreis gemeinsam mit den Verbandsgemeinden eine aktive Rolle.
Im Rahmen des Markterkundungsverfahrens 2023 wurden gut 1.000 Adressen identifiziert, die nach den damaligen Fördervorgaben als unterversorgt galten und für die keine eigenwirtschaftliche gigabitfähige Ausbauperspektive bestand. Diese Adressen wurden in der Folge Bestandteil des Förderprojektes auf Kreisebene. Das erforderliche Vergabeverfahren wurde inzwischen durchgeführt; derzeit wartet der Landkreis noch auf den abschließenden Fördermittelbescheid des Bundes. Der Landkreis koordiniert dabei das Förderverfahren, bündelt förderfähige Adressen und nutzt die zur Verfügung stehenden Fördermittel von Bund und Land, um bestehende Versorgungslücken weiter zu schließen.
Neue Bereiche werden auf Fördermöglichkeiten geprüft
Die Veränderungen im eigenwirtschaftlichen Ausbau führen nun dazu, dass auch Gebiete neu betrachtet werden müssen, für die bislang Ausbauabsichten von Telekommunikationsunternehmen bestanden und die deshalb nicht Bestandteil der bisherigen Förderkulisse waren.
Der Landkreis arbeitet derzeit gemeinsam mit den Verbandsgemeinden, den Telekommunikationsunternehmen sowie den zuständigen Beratungs- und Förderstellen daran, auch für diese zusätzlichen Versorgungslücken eine möglichst umfassende Lösung zu erreichen. Dabei wird insbesondere geprüft, wie die bestehenden Fördermöglichkeiten von Bund und Land bestmöglich genutzt werden können. Die hierzu notwendigen Abstimmungen laufen derzeit.
Dabei ist zu beachten, dass Bereiche, für die bislang ein eigenwirtschaftlicher Ausbau angekündigt war, nicht automatisch in ein gefördertes Ausbauprojekt aufgenommen werden können. Auch für einen geförderten Ausbau müssen die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllt sein und entsprechende Fördermittel zur Verfügung stehen.
„Unser Ziel bleibt unverändert: Wir wollen eine möglichst flächendeckende Glasfaserversorgung im Landkreis Vulkaneifel erreichen. Dabei müssen wir klar zwischen dem eigenwirtschaftlichen und dem geförderten Ausbau unterscheiden. Für den eigenwirtschaftlichen Ausbau treffen die Telekommunikationsunternehmen ihre Investitionsentscheidungen selbst. Der Landkreis kann einen solchen Ausbau nicht verbindlich einfordern. Beim geförderten Ausbau übernehmen wir hingegen gemeinsam mit den Verbandsgemeinden Verantwortung. Deshalb arbeiten wir derzeit intensiv daran, auch für die neu entstandenen Versorgungslücken eine möglichst umfassende Lösung zu erreichen und die bestehenden Fördermöglichkeiten von Bund und Land bestmöglich für den Landkreis Vulkaneifel zu nutzen“, so Landrätin Julia Gieseking.
Für Fragen zum eigenwirtschaftlichen Ausbau sollten sich Bürgerinnen und Bürger sowie Ortsgemeinden direkt an das Telekommunikationsunternehmen wenden, mit dem sie hierzu bislang im Austausch standen.
Bei Fragen zum geförderten Glasfaserausbau steht die Breitbandkoordinierungsstelle des Landkreises unter breitband@vulkaneifel.de oder telefonisch unter 06592 / 933-587 zur Verfügung.
Weitere Informationen unter www.vulkaneifel.de


