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Förderprogramm - Balkonkraftwerke für Privathaushalte

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen über das Förderprogramm des Landkreises „Balkonkraftwerke für Privathaushalte“

Das Förderprogramm startet am 01.04.2024.

Gefördert werden ausschließlich Balkonkraftwerke, die ab dem 01.04.2024 angeschafft wurden. Eine Beantragung der Fördermittel vor Kauf, Installation und Registrierung des Balkonkraftwerks ist NICHT möglich. Der Antrag kann dementsprechend NACH Installation und Registrierung gestellt werden.

Achtung: Die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zu Wechselrichtern gelten auch für unsere Förderung und sind entsprechend zu beachten. Aktuell darf der Wechselrichter eine Ausgangsleistung von 600 W oder eine Ausgangsleistung von 800 W mit Leistungsdrosselung auf 600 W vorweisen. Bitte geben Sie in beiden Fällen im Antrag 600 W an. 

FAQ

"Balkonkraftwerke" sind kleine Photovoltaikanlagen. Sie werden z. B. an einem Balkongeländer oder einer Terrasse montiert. Es handelt es sich oft um ein oder zwei Solarmodule, die mit einem Wechselrichter an die eigene Steckdose angeschlossen werden. Mithilfe dieser Module kann Strom aus Solarenergie erzeugt werden, auch wenn keine geeignete Dachfläche zur Verfügung steht. Dabei sind sie nicht auf Einspeisung ausgelegt, sondern für den direkten Eigenverbrauch.

Weitere Informationen zu Balkonkraftwerken finden Sie in den verlinkten Informationen der Verbraucherzentrale. 

Aktuell darf der Wechselrichter eine Ausgangsleistung von 600 W oder eine Ausgangsleistung von 800 W mit Leistungsdrosselung auf 600 W vorweisen. Beim Stromzähler muss es sich um einen Zweirichtungszähler handeln.  

Außerdem muss das Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber  und dem Marktstammdatenregister angemeldet werden. 

Weitere Informationen zum aktuellen gesetzlichen Stand und zu erwartende gesetzliche Änderungen können Sie hier nachlesen. 

Sollten die zu erwartenden gesetzlichen Änderungen eintreten, entfallen gewisse Anforderungen auch in unserem Förderprogramm. Hierüber werden wir an dieser Stelle informieren. 

Ziel der Förderung ist der Ausbau der erneuerbaren Energien im Landkreis und die Teilhabe der Bevölkerung an der Energiewende. 

  • Gefördert wird die Installation von neuen steckbaren Stromerzeugungsgeräten (sogenannte Balkonkraftwerke) inklusive aller Anlagenkomponenten.
  • Förderfähig sind Anlagen, die ab dem 1. April 2024 neu angeschafft und errichtet werden. 
  • Die Anlage muss an der Hauptwohnung (umgangssprachlich Erstwohnsitz) der antragstellenden Person im Landkreis Vulkaneifel errichtet werden
  • Die Anlage muss eine Wechselrichterleistung von min. 600 W und eine Modulleistung von min. 600 Wp aufweisen.
  • Die förderfähigen Anlagenkomponenten müssen fachgerecht montiert und angeschlossen werden sowie über einen Nachweis in Form einer Eigenerklärung/Konformitätserklärung des Herstellers bzw. Verkäufers über die Erfüllung der gesetzlichen und normativen Anforderungen zur Produktsicherheit (z. B. CE-Kennzeichnung, Netzanschlussnorm 4105, DGS-Sicherheitsstandard) verfügen und den technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers entsprechen. 
  • Die antragstellende Person verpflichtet sich, die geförderte Anlage über eine festgelegte Haltedauer von 10 Jahren im Fördergebiet (Landkreis Vulkaneifel) zu nutzen.

Weitere Fördervoraussetzungen sind der Förderrichtlinie zu entnehmen. 

Antragsberechtigt sind alle Privatpersonen, die ihre Hauptwohnung (umgangssprachlich Erstwohnsitz) im Landkreis Vulkaneifel haben und das Balkonkraftwerk dort installieren. Die Förderung ist auf einen Zuschuss pro Haushalt beschränkt. Mieterinnen und Mieter können ebenfalls eine Förderung beantragen, benötigen dazu aber die Zustimmung der Vermieterinnen bzw. Vermieter. 

Je Haushalt wird maximal ein Balkonkraftwerk mit einem Pauschalbetrag von 150 € gefördert. 

Nein, das Balkonkraftwerk muss nicht an einem Balkon installiert werden. Der Installationsort kann frei gewählt werden, solange das Balkonkraftwerk an der Hauptwohnung (umgangssprachlich Erstwohnsitz) der antragstellenden Person installiert wird.

Im Antragsformular werden unterschiedliche Daten abgefragt. Damit Sie im Antragsprozess keine Schwierigkeiten haben, finden Sie hier eine Übersicht, welche Unterlagen für den Antrag benötigt werden:

  • Angaben zum Balkonkraftwerk: Kaufdatum, Anzahl der Solarmodule, Leistung der Module, Leistung des Wechselrichters, Stromzählernummer
  • Persönliche Daten: Name, Anschrift, Kontoverbindung (zur Auszahlung der Fördermittel)
  • Angaben zur Rechnung: Verkaufsstelle, Belegnummer, Gesamtkosten
  • Anhänge
    • Kopie des Kaufbeleges / der Rechnung
    • Foto des installierten Balkonkraftwerks
    • Kopie der Registrierungsbestätigung des Marktstammdatenregisters (Link zum Marktstammdatenregister in den untenstehenden Informationen)
    • Kopie der Anmeldung beim Stromnetzbetreiber 
    • Falls Antrag als Mieterin oder Mieter: Kopie der Zustimmung der Vermieterin/ des Vermieters
    • Falls Denkmalschutz vorliegt: denkmalschutzrechtliche Genehmigung

Eine Registrierung vor Antragstellung ist nicht notwendig. Ein Zwischenspeichern des Antrags ist nicht möglich. Bitte bereiten Sie alle erforderlichen Unterlagen im Voraus vor.  

Die Anträge werden nach der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet (Windhundverfahren). Bei unvollständigen oder fehlerhaften Anträgen werden seitens der Verwaltung Rückfragen an die antragstellende Person gestellt. Sobald alle Rückfragen beantwortet sind und somit ein vollständiger Antrag vorliegt, wird dieser in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Das Förderprogramm ist mit 100.000 € ausgestattet. Bei einer Pauschalförderung von 150 € pro Balkonkraftwerk können also 666 Anlagen gefördert werden. Sollten mehr als 666 Anträge eingehen, kann es auf Grund der erschöpften Finanzmittel trotz vollständigem und korrektem Förderantrag dazu kommen, dass keine Förderung gewährt werden kann. Ein Rechtsanspruch auf Förderung ist ausgeschlossen.

Die Fördermittel stammen aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) des Landes Rheinland-Pfalz.

  • Gefördert wird die Neuerrichtung eines Balkonkraftwerkes mit min. 600 Watt Wechselrichterleistung und mindestens 600 Wp Modulleistung
  • Gefördert werden Privatpersonen mit Hauptwohnung (umgangssprachlich Erstwohnsitz) im Landkreis Vulkaneifel
  • Gefördert werden Anlagen, die ab dem 01.04.2024 neu angeschafft und fachgerecht montiert wurden
  • Nicht gefördert werden gebrauchte Anlagen, Batteriespeicher und "normale" PV-Anlagen
  • Verpflichtung zu 10 Jahren Haltungsdauer
  • Antragsverfahren im Windhundprinzip
  • Je Haushalt wird maximal ein Balkonkraftwerk mit einem Pauschalbetrag von 150 € gefördert. 

Bitte beachten Sie, dass die Zusammenfassung die Richtlinie nicht vollständig wiedergibt und ein Lesen der Richtlinie nicht ersetzt. In der Richtlinie sind alle Förderbedingungen zu finden. 

 

 

 Förderantrag

  • Förderantrag – Hier können Sie ab dem 01. April 2024 die Förderung für ein Balkonkraftwerk beantragen. (Achtung: Zwischenspeichern ist nicht möglich. Bitte bereiten Sie alle erforderlichen Unterlagen im Voraus vor.)
  • Förderrichtlinien – Hier finden Sie die entsprechenden Förderrichtlinien des Landkreises Vulkaneifel zur Förderung eines Balkonkraftwerkes. 
  • Formular für Mieterinnen und Mieter – Hier finden Sie das Formular für die Zustimmung der Vermieterin bzw. des Vermieters. 

Anmeldung des Balkonkraftwerkes

 Weitere Informationen

 

Stand der Bewilligung

38 Anträge gestellt
0 von 666 Anträgen bewilligt

Stand: 26.04.2024

 

Kontaktdaten

Miranda Deviscour
Klimaschutzmanagement
balkonkraftwerke@vulkaneifel.de
0
6592 933 586

 

 

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