Menu

Finale Version 2

Förderprogramm - Balkonkraftwerke für Privathaushalte

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen über das Förderprogramm des Landkreises „Balkonkraftwerke für Privathaushalte“

Eine Antragsstellung ist vom 01. April 2024 bis zum 31. Dezember 2025 möglich. 

Gefördert werden ausschließlich Balkonkraftwerke, die ab dem 01.04.2024 angeschafft wurden. Eine Beantragung der Fördermittel vor Kauf, Installation und Registrierung des Balkonkraftwerks ist NICHT möglich. Der Antrag kann dementsprechend NACH Installation und Registrierung gestellt werden.

FAQ

"Balkonkraftwerke" sind kleine Photovoltaikanlagen. Sie werden z. B. an einem Balkongeländer oder einer Terrasse montiert. Es handelt es sich oft um ein oder zwei Solarmodule, die mit einem Wechselrichter an die eigene Steckdose angeschlossen werden. Mithilfe dieser Module kann Strom aus Solarenergie erzeugt werden, auch wenn keine geeignete Dachfläche zur Verfügung steht. Dabei sind sie nicht auf Einspeisung ausgelegt, sondern für den direkten Eigenverbrauch.

Weitere Informationen zu Balkonkraftwerken finden Sie in den verlinkten Informationen der Verbraucherzentrale. 

Im Rahmen vom Solarpaket 1 wurden Ende April 2024 einige gesetzliche Änderungen bzgl. der Balkonkraftwerke beschlossen, welche auch für unser Förderprogramm gelten. Diese Änderungen sind am 16.05.2024 in Kraft getreten und gelten ebenfalls ab diesem Datum für unser Förderprogramm. 
Beim Stromzähler muss es sich bei Inbetriebnahme nicht mehr um einen Zweirichtungszähler handeln, dieser kann nun auch nachträglich installiert werden.
 
Außerdem entfällt die Anmeldung beim Netzbetreiber, es ist nur noch eine Anmeldung beim Marktstammdatenregister vorzunehmen.
 
Der Wechselrichter darf nun eine Ausgangsleistung von 800 W aufweisen. Die Module dürfen eine Leistung bis zu 2000 W aufweisen.
 
Weitere Informationen zum aktuellen gesetzlichen Stand können Sie hier nachlesen.

Ziel der Förderung ist der Ausbau der erneuerbaren Energien im Landkreis und die Teilhabe der Bevölkerung an der Energiewende. 

  • Gefördert wird die Installation von neuen steckbaren Stromerzeugungsgeräten (sogenannte Balkonkraftwerke) inklusive aller Anlagenkomponenten.
  • Förderfähig sind Anlagen, die ab dem 1. April 2024 neu angeschafft und errichtet werden. Die Antragsstellung muss innerhalb von 6 Monaten ab Rechnungsdatum des Balkonkraftwerks erfolgen.
  • Die Anlage muss an der Hauptwohnung (umgangssprachlich Erstwohnsitz) der antragstellenden Person im Landkreis Vulkaneifel errichtet werden
  • Die Anlage muss eine Wechselrichterleistung von min. 600 W und eine Modulleistung von min. 600 Wp aufweisen. Gleichzeitig müssen die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Die gesetzlichen Leistungsgrenzen betragen maximal 800 Watt (AC) am Wechselrichter und maximal 2000 Watt für die angeschlossenen Module. 
  • Die förderfähigen Anlagenkomponenten müssen fachgerecht montiert und angeschlossen werden sowie über einen Nachweis in Form einer Eigenerklärung/Konformitätserklärung des Herstellers bzw. Verkäufers über die Erfüllung der gesetzlichen und normativen Anforderungen zur Produktsicherheit (z. B. CE-Kennzeichnung, Netzanschlussnorm 4105, DGS-Sicherheitsstandard) verfügen und den technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers entsprechen. 
  • Die antragstellende Person verpflichtet sich, die geförderte Anlage über eine festgelegte Haltedauer von 10 Jahren im Fördergebiet (Landkreis Vulkaneifel) zu nutzen.

Weitere Fördervoraussetzungen sind der Förderrichtlinie zu entnehmen. 

Antragsberechtigt sind alle Privatpersonen, die ihre Hauptwohnung (umgangssprachlich Erstwohnsitz) im Landkreis Vulkaneifel haben und das Balkonkraftwerk dort installieren. Die Förderung ist auf einen Zuschuss pro Haushalt beschränkt. Mieterinnen und Mieter können ebenfalls eine Förderung beantragen, benötigen dazu aber die Zustimmung der Vermieterinnen bzw. Vermieter. Vermieterinnen bzw. Vermieter dürfen für vermietetes Wohneigentum keinen Förderantrag stellen. Dies gilt auch für eine Ferienwohnung. 

Je Haushalt wird maximal ein Balkonkraftwerk mit einem Pauschalbetrag von 150 € gefördert. 

Nein, das Balkonkraftwerk muss nicht an einem Balkon installiert werden. Der Installationsort kann frei gewählt werden, solange das Balkonkraftwerk an der Hauptwohnung (umgangssprachlich Erstwohnsitz) der antragstellenden Person installiert wird. Es ist jedoch darauf zu achten, dass die Anlage an den Endstromkreis des Letztverbrauchers (also an den Hausstrom) angeschlossen wird, da es sich ansonsten nicht um eine Stecker-Solar-Anlage handelt. Eine reine Verwendung über Batterien ohne Anschluss an die Steckdose für bspw. das Gartenhaus ist nicht förderfähig!

Im Antragsformular werden unterschiedliche Daten abgefragt. Damit Sie im Antragsprozess keine Schwierigkeiten haben, finden Sie hier eine Übersicht, welche Unterlagen für den Antrag benötigt werden:

  • Angaben zum Balkonkraftwerk: Kaufdatum, Anzahl der Solarmodule, Leistung der Module, Leistung des Wechselrichters, Stromzählernummer
  • Persönliche Daten: Name, Anschrift, Kontoverbindung (zur Auszahlung der Fördermittel)
  • Angaben zur Rechnung: Verkaufsstelle, Belegnummer, Gesamtkosten
  • Anhänge
    • Kopie der Rechnung (keine Bestellbestätigung!)
    • Foto des installierten Balkonkraftwerks
    • Kopie der zweiseitigen Registrierungsbestätigung des Marktstammdatenregisters (Link zum Marktstammdatenregister in den untenstehenden Informationen)
    • Falls Antrag als Mieterin oder Mieter: Kopie der Zustimmung der Vermieterin/ des Vermieters (s. unten verlinktes Formular)
    • Falls Denkmalschutz vorliegt: denkmalschutzrechtliche Genehmigung

Eine Registrierung vor Antragstellung ist nicht notwendig. Ein Zwischenspeichern des Antrags ist nicht möglich. Bitte bereiten Sie alle erforderlichen Unterlagen im Voraus vor.  

Hierzu hat die Bundesnetzagentur auf ihrer Webseite eine Anleitung veröffentlicht. (Hier klicken)

Zur Antragsstellung wird die zweiseitige Registrierungsbestätigung benötigt, Screenshots aus dem Portal reichen nicht aus. 

Die Anträge werden nach der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet (Windhundverfahren). Bei unvollständigen oder fehlerhaften Anträgen werden seitens der Verwaltung Rückfragen an die antragstellende Person gestellt. Sobald alle Rückfragen beantwortet sind und somit ein vollständiger Antrag vorliegt, wird dieser in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Das Förderprogramm ist mit 100.000 € ausgestattet. Bei einer Pauschalförderung von 150 € pro Balkonkraftwerk können also 666 Anlagen gefördert werden. Sollten mehr als 666 Anträge eingehen, kann es auf Grund der erschöpften Finanzmittel trotz vollständigem und korrektem Förderantrag dazu kommen, dass keine Förderung gewährt werden kann. Ein Rechtsanspruch auf Förderung ist ausgeschlossen.

Die Fördermittel stammen aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) des Landes Rheinland-Pfalz.

  • Gefördert wird die Neuerrichtung eines Balkonkraftwerkes mit 600 - 800 Watt Wechselrichterleistung und 600 - 2000 Wp Modulleistung
  • Gefördert werden Privatpersonen mit Hauptwohnung (umgangssprachlich Erstwohnsitz) im Landkreis Vulkaneifel
  • Gefördert werden Anlagen, die ab dem 01.04.2024 neu angeschafft und fachgerecht montiert wurden. Die Antragsstellung muss innerhalb von 6 Monaten ab Rechnungsdatum des Balkonkraftwerks erfolgen.
  • Nicht gefördert werden gebrauchte Anlagen, Batteriespeicher und "normale" PV-Anlagen
  • Verpflichtung zu 10 Jahren Haltungsdauer
  • Antragsverfahren im Windhundprinzip
  • Je Haushalt wird maximal ein Balkonkraftwerk mit einem Pauschalbetrag von 150 € gefördert. 

Bitte beachten Sie, dass die Zusammenfassung die Richtlinie nicht vollständig wiedergibt und ein Lesen der Richtlinie nicht ersetzt. In der Richtlinie sind alle Förderbedingungen zu finden. 

 

 

 Förderantrag

  • Förderantrag – Hier können Sie ab dem 01. April 2024 die Förderung für ein Balkonkraftwerk beantragen. (Achtung: Zwischenspeichern ist nicht möglich. Bitte bereiten Sie alle erforderlichen Unterlagen im Voraus vor.)
  • Förderrichtlinien – Hier finden Sie die entsprechenden Förderrichtlinien des Landkreises Vulkaneifel zur Förderung eines Balkonkraftwerkes. 
  • Formular für Mieterinnen und Mieter – Hier finden Sie das Formular für die Zustimmung der Vermieterin bzw. des Vermieters. 

Registrierung des Balkonkraftwerkes

 Weitere Informationen

 

Stand der Bewilligung

261 Anträge gestellt
247 von 666 Anträgen bewilligt
 
10 Anträge abgelehnt
 
Stand: 02.12.2024

 

Kontaktdaten

Miranda Deviscour
Klimaschutzmanagement
balkonkraftwerke@vulkaneifel.de
0
6592 933 586

 

 

Die auf unserer Website verwendeten Cookies sind ausschließlich so genannte “Session-Cookies”.
Sie werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Wir verwenden KEINE Tracking-Cookies